Grosser Rat BEParlament ringt um Formulierung des Klimaschutzes in der Verfassung
hn, sda
8.3.2021 - 15:16
Das Berner Kantonsparlament hat am Montag in zweiter Lesung erneut am Klimaschutzartikel in der Verfassung herumgeschräubelt. Dabei rangen die Grossratsmitglieder nochmals um die richtige Formulierung des Grundsatzes, wonach Kanton und Gemeinden mit ihren Finanzen klimafreundlich handeln sollen.
Keystone-SDA, hn, sda
08.03.2021, 15:16
SDA
Kanton und Gemeinden sollen die «öffentlichen Finanzflüsse» insgesamt auf eine klimaneutrale und gegenüber der Klimaveränderung widerstandsfähige Entwicklung ausrichten, schlug die Mehrheit der vorberatenden Kommission vor.
Der Begriff «öffentliche Finanzflüsse» war der Kommissionsminderheit aber zu vage. Sie wollte lieber vom Kanton, den Gemeinden und ihren Pensionskassen sprechen, die ihre Finanzanlagen nach dem genannten Grundsatz ausrichten sollten. Diese Formulierung sei viel präziser, argumentierte die Kommissionsminderheit.
Doch die Mehrheit folgte nicht: denn mit dem Begriff «Finanzanlagen» wäre nur ein verschwindend kleiner Teil der Kantonsfinanzen betroffen, jährlich etwa fünf Millionen Franken. Und den Pensionskassen könne der Kanton keine Vorschriften machen, welche Anlagestrategien sie wählten. Damit würde der Kanton Bundesrecht brechen.
Die offenere Formulierung setzte sich schliesslich in der zweiten Lesung am Montag deutlich durch. Die Ausrichtung der Finanzflüsse nach den Grundsätzen der Klimafreundlichkeit müsse «insgesamt eingehalten werden» und nicht in jedem Einzelfall, führte Kommissionspräsident Daniel Klauser aus.
Jetzt kommt der Klimaschutz vors Volk
Bereits im vergangenen Dezember hatte der Grosse Rat in erster Lesung grundsätzlich einer Verankerung des Klimaschutzes auf Verfassungsebene zugestimmt. Initianten des Klimaschutzartikels sind die Grünen.
In diesem neuen Artikel steht unter anderem, dass sich der Kanton Bern und die bernische Gemeinden aktiv für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiliger Auswirkungen einsetzen. Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050.
In zweiter Lesung verabschiedete der Grosse Rat die Verfassungsänderung mit 98 zu 44 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Als nächstes sind die Stimmberechtigten am Zug. Sie werden über die Verfassungsänderung abstimmen können.
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