Kantonsrat SORatsleitung möchte Sitzungsgeld für Solothurner Kantonsrat erhöhen
roch, sda
13.9.2024 - 12:17
Die Ratsleitung des Solothurner Kantonsrats hat sich für eine Erhöhung der Sitzungsgelder für die Parlamentsmitglieder ausgesprochen. Zudem sollen Massnahmen geprüft werden, damit das Kantonsratsmandat besser mit dem Berufs- und Familienleben vereinbar wird.
13.09.2024, 12:17
SDA
Schon im Jahr 2017 sei das Sitzungsgeld mit 130 Franken pro Halbtag im kantonalen Vergleich der zweittiefste Wert gewesen, schreibt Ratsleitung in ihrem Entscheid, der auf dem Webportal des Kantons Solothurn veröffentlicht wurde.
Es handelt es sich um eine Stellungnahme zum Auftrag «Zeitgemässe Sitzungsgelder für Kantonsratsmitglieder» des ehemaligen Kantonsrats Thomas Marbet (SP).
Die aktuelle Entschädigung von etwa 10'100 Franken vermöge den Lohnausfall der teilnehmenden Ratsmitglieder nicht oder nur teilweise zu kompensieren, schreibt die Ratsleitung. Die letzte Anpassung sei 2008 erfolgt. Seither habe die Teuerung 7,6 Prozent betragen und die Zahl der Sitzungen sei von 15 im Jahr 2008 auf 21 im letzten Jahr angestiegen.
Neben der Anpassung der Zahlungen, zum Beispiel auf 11'100 Franken, was dem mittleren Wert aller Kantone entsprechen würde, kann sich die Ratsleitung auch andere Formen von Abgeltungen vorstellen. Zum Beispiel Beiträge an die Vorsorge von Ratsmitglieder, eine Informatik-Ausrüstung oder ein Betrag für den Erwerbsausfall.
Abbild der Bevölkerung
Darüber hinaus schlägt die Ratsleitung eine «umfassende Prüfung von Massnahmen» vor, um die Parlamentsarbeit attraktiver zu machen und insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Berufs- und Familienleben zu verbessern. Es gehe dabei auch um grundsätzliche Fragen zur Organisation des Kantonsrats und der Sitzungstätigkeit.
Faktisch könnten sich heute viele Personen ein Engagement als Kantonsrätin oder Kantonsrat nicht leisten, stellte die Ratsleitung fest. Dadurch entferne sich das Parlament «von der gesetzlichen Idealvorstellung, ein Abbild der (stimmberechtigten) Bevölkerung zu sein». Deshalb sei es angezeigt, eine generelle Auslegeordnung zu machen. Der Kantonsrat wird darüber entscheiden, ob diese nun an die Hand genommen wird.
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