Stadtrat Reform der Stadtberner Finanzsteuerung auf gutem Weg

zc, sda

3.6.2021 - 21:12

In der Stadt Bern ist eine Reform der Finanzsteuerung geplant. Das letzte Wort wird das Volk haben.
In der Stadt Bern ist eine Reform der Finanzsteuerung geplant. Das letzte Wort wird das Volk haben.
Keystone

Die Stadtberner Stimmberechtigten werden nächstes Jahr über eine umfassende Reform der Finanzsteuerung abstimmen können. Die mehrteilige Vorlage stiess am Donnerstag im Stadtrat grundsätzlich auf ein positives Echo.

Keystone-SDA, zc, sda

Entscheide sind noch praktisch keine gefallen. Denn bei der Teilrevision der Gemeindeordnung braucht es eine zweite Lesung, ebenso bei der Änderung des stadträtlichen Geschäftsreglements.

Neu soll eine Finanzstrategie den Rahmen für die langfristige Gestaltung der Finanzplanung schaffen. Der Stadtrat soll sie lediglich zur Kenntnis nehmen. Er soll aber die Möglichkeit erhalten, vom Gemeinderat formulierte strategischen Eckwerte der Finanzplanung anzupassen.

Die obligatorische Volksabstimmung zum Budget soll gemäss Vorschlag des Gemeinderats beibehalten werden. In der zweiten Lesung zur Gemeindeordnung wird der Stadtrat allerdings über einen Antrag der Grünliberalen befinden. Diese möchten das Budget dem Volk nur dann vorlegen, wenn die Steueranlage erhöht oder gesenkt werden soll.

Stadtrat passt seine Organisation an

Im Rahmen der Reform wird der Stadtrat auch sein Kommissionswesen überarbeiten. Die Oberaufsicht wahrnehmen sollen neu zwei ständige Kommissionen: Die Geschäftsprüfungskommission (bisher: Aufsichtskommission) kümmert sich um die Geschäftsführung, die neue Finanzkommission um den Finanzhaushalt. Sie ersetzt die Finanzdelegation.

Die meisten Fraktionssprecherinnen und -sprecher machten in der Debatte deutlich, dass sie sich von der Reform eine Stärkung des Parlaments erhoffen. Neu soll es deshalb auch das Instrument der Finanzmotion geben, eingereicht von 30 Mitgliedern des Stadtrats oder der Finanzkommission.

Die Zahl 30 erscheint manchen Mitgliedern des 80-köpfigen Parlaments etwas hoch. Auch diese Frage wird in der zweiten Lesung geklärt.

Für den Gemeinderat wäre die Finanzmotion verbindlich – im Gegensatz zu einer Planungserklärung oder Richtlinienmotion. Diese bereits existierenden Instrumente haben nur Weisungscharakter.