Die Berner Kantonsregierung beharrt darauf, bei den Verbilligungen der Krankenkassenprämien den Rotstift anzusetzen. Einem Vorstoss der Sozialdemokraten erteilt der bürgerlich dominierte Regierungsrat eine Absage.
Im vergangenen Sommer gab der Regierungsrat bekannt, auf Anfang 2018 die Verbilligung der Krankenkassenprämien zu kürzen. Davon betroffen sind rund 120'000 Personen. Verschont werden sollen indessen die tiefsten Einkommensklassen sowie Personen, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistung beziehen.
Dagegen wehrt sich die SP-JUSO-PSA-Fraktion im bernischen Kantonsparlament. Die Stimmbevölkerung habe sich im Februar 2018 bei einer Referendumsabstimmung deutlich gegen einen Abbau bei den Prämienverbilligungen ausgesprochen, begründet die Fraktion ihre Forderung.
Mindestens 25 Prozent verlangt
Doch die Regierung winkt in ihrer am Montag publizierten Antwort ab. Das Volk habe sich in der Volksabstimmung weder zur Höhe der Prämienverbilligungen noch zu einem Abbau geäussert.
Die Stimmberechtigten hätten einzig verlangt, dass weiterhin mindestens 25 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten soll. 2016 erhielten rund 29 Prozent der Gesamtbevölkerungen solche Unterstützungen, betont der Regierungsrat. Für das Jahr 2017 geht er von einem ähnlichen Anteil aus.
Aufgrund der Korrekturen für das Jahr 2018 sollen laut Regierungsrat keine Personen ihr Anrecht verlieren, "womit der Wille der Stimmbevölkerung respektiert wird".
Die im Sommer angekündigten Kürzungen dienten dazu, dass der Kanton das Budget einhalten könne. Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten Sparpakets seien Korrekturen für 2018 unausweichlich.
Auch für eine weitere Forderung aus den Reihen der Sozialdemokraten hat die Regierung wenig Musikgehör: die Kopplung der Prämienverbilligung an die Krankenkassenprämien. Auch hier macht der Regierungsrat Mehrausgaben geltend, die sich der Kanton nicht leisten könne.
Insgesamt lehnt die Regierung die Motion der SP ab und gibt auch noch zu bedenken, dass es sich beim Vorstoss um eine sogenannte Richtlinienmotion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung handele. Bei Richtlinienmotionen hat die Regierung einen grossen Spielraum, ob und wie sie ein Ziel erreichen will.
Weniger Geld
Im Februar 2016 kämpften links-grüne Kreise und Personalverbände erfolgreich gegen die Streichung des sogenannten Sozialziels. Dieses besagt, dass im Kanton Bern zwischen 25 und 45 Prozent der Bevölkerung in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen sollen.
Als Antwort auf die Volksabstimmung passte die Regierung Höhe und Umfang der Prämienverbilligungen wieder an und erhöhte auch die einzelnen Beiträge. Diese Erhöhung will die Regierung nun zum grösseren Teil wieder rückgängig machen.
Die Kürzungen betreffen vier der insgesamt fünf Einkommensklassen. Die Beiträge werden je nach Klasse um 6,9 bis 1,7 Prozentpunkte gekürzt.
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