TiereRegierungsrat lehnt Kastrationspflicht für Freigängerkatzen ab
SDA
7.9.2020 - 14:48
Die Berner Kantonsregierung will Katzenhalter nicht verpflichten, ihre Tiere zu kastrieren, wenn sie sich draussen frei bewegen dürfen. Definitiv entscheiden darüber wird noch das Kantonsparlament.
Die Forderung nach einer Kastrationspflicht stammt aus den Reihen der SP. Mit der Massnahme solle eine übermässige Vermehrung von Katzen verhindert werden. Eine stetig steigende Katzenpopulation führe zu viel Leid, begründen die Vorstösser ihre Motion.
So landeten beispielsweise viele unerwünschte Jungkatzen in Tierheimen oder würden qualvoll getötet. Zu viele streunende Katzen stellten zudem eine Gefahr für seltene Vögel oder Reptilien dar.
Die Vorstösser räumen ein, dass Besitzer, deren Katzen nach draussen dürfen, schon heute auf eine Kastration aufmerksam gemacht werden. Sie ziehen jedoch den Schluss, dass dieser Aufforderung nicht ausreichend nachgelebt wird. Jedenfalls sei kein nennenswerter Einfluss auf die Katzenpopulation feststellbar.
Grossteil lässt Katzen kastrieren
Der Regierungsrat verweist in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss auf die eidgenössische Gesetzgebung. Diese verpflichte Tierhalterinnen und -halter die zumutbaren Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich Tiere übermässig vermehren.
Nach Angaben des kantonalen Veterinärdienstes sterilisiert oder kastriert denn auch ein grosser Teil der Katzenhalter seine Tiere.
Das grössere Problem als die Freigängerkatzen stellen aus Sicht der Regierung ohnehin die herrenlosen Katzen dar. Weil man aber deren Halterinnen und Halter nicht kennt, kann auch niemand verpflichtet werden.
Kommt es heute zu Ansammlungen herrenloser Katzen, sind die Gemeinden zuständig. Sie können sich von Tierschutzorganisationen unterstützen lassen.
Dass sich der Kanton um die Kastration herrenloser Katzen kümmert, kommt für den Regierungsrat nicht infrage. Dies wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, heisst es dazu in der Motionsantwort. Die Regierung empfiehlt dem Grossen Rat daher, den Vorstoss abzulehnen.
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