KirchensteuerRegierungsrat will offenere Ausgestaltung der Kirchensteuern prüfen
SDA
3.3.2020 - 10:04
Die Kirchensteuer für Unternehmen ist im Kanton Bern unter Druck. Nun signalisiert der Regierungsrat, dass er bereit wäre, eine offenere Ausgestaltung dieser Steuer zu prüfen.
Der Vorschlag stammt von der EVP, die für den Kanton Bern eine Neugestaltung der Kirchensteuern für juristische Personen fordert. Die Partei schlägt eine Mandatssteuer vor, wie sie etwa in Italien erhoben wird.
Dabei handelt es sich um ein Modell, das die Steuergelder den Landeskirchen, anderen Religionsgemeinschaften oder sozialen, kulturellen oder humanitären Zwecken zufliessen lässt. Der Steuerzahler kann selber wählen, welcher Institution seine Abgabe zukommen soll.
Warum Unternehmen im Kanton Bern eine Kirchensteuer zugunsten der Landeskirchen entrichten sollen, ist im Kanton Bern immer wieder ein Diskussionsthema. Anders als Privatpersonen nehmen Firmen als juristische Konstrukte keine landeskirchlichen Dienstleistungen in Anspruch.
Festhalten am Grundsatz
Mit der Überarbeitung des neuen Landeskirchengesetzes, das seit Anfang Jahr in Kraft ist, wurde auch das Kirchensteuergesetz ergänzt. Neu wird darin festgehalten, dass Erträge aus der Kirchensteuer juristischer Personen nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen. Am Grundsatz der Kirchensteuer für Unternehmen hielt der Kanton aber fest.
Weil sich die Religionslandschaft rasch verändert und immer vielfältiger wird, will der Regierungsrat auch das Verhältnis zwischen dem Kanton, den Landeskirchen und weiteren Religionsgemeinschaften kontinuierlich weiterentwickeln.
Eine Prüfung des italienischen Modells hält der Regierungsrat in seiner am Dienstag publizierten Antwort auf das Postulat der EVP für eine «mögliche Massnahme». Vom Ergebnis dieser Prüfung werde abhängen, ob und welche weiteren Religionsgemeinschaften oder soziale Aufgaben des Staats relevant sein könnten.
Prüfenswerter Vorschlag
Für prüfenswert hält die Regierung auch den Vorschlag der EVP, dass Religionsgemeinschaften, die in den Genuss von Kirchensteuergeldern kommen wollen, bestimmte Minimalstandards erfüllen müssen. Diese sollen im Rahmen einer «Charta der Religionen» definiert werden. Für die Ausarbeitung einer solchen Charta hat der Grosse Rat bereits früher eine Postulat überwiesen.
Nun wird er auch über die von der EVP vorgeschlagene Mandatssteuer noch zu befinden haben.
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