Bern Revidiertes Berner Sozialhilfegesetz soll neue Anreize bringen

dagr, sda

1.7.2024 - 12:19

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg hat das Sozialhilfegesetz überarbeitet. (Archivbild)
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg hat das Sozialhilfegesetz überarbeitet. (Archivbild)
Keystone

Der Berner Regierungsrat hat das revidierte Sozialhilfegesetz beraten. Die Leistungen der Sozialhilfe bleiben im Grundsatz unverändert, wie er am Montag mitteilte. Der Gesetzesentwurf geht nun in die Vernehmlassung.

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Das neue Gesetz soll die Administration vereinfachen und Anreize für Sozialhilfebeziehende und Gemeinden bringen. Ebenfalls werden darin Aufträge des Grossen Rats umgesetzt, wie es an einer Medienkonferenz hiess. Das Gesetz sei eine «Modernisierung der Sozialhilfe». Qualität und Einheitlichkeit des Vollzugs würden verbessert.

Unter anderem beauftragte der Grosse Rat die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) damit, dass im neuen Gesetz Gemeinden finanziell von ihrem Erfolg bei der beruflichen Integration von Sozialhilfeempfängern profitieren. «Im Zentrum unserer Bemühungen stehen die Menschen», sagte Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg.

Neu sollen Personen, die eine Arbeit finden und sich von der Sozialhilfe ablösen können, die früher erhaltenen Leistungen nicht mehr mit ihrem Lohn zurückzahlen müssen. Dies schaffe zusätzliche Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Zudem schafft der Kanton zusätzliche datenschutzrechtliche Grundlagen, um mit dem neuen Fallführungssystem (NFFS) den Nutzenden weitere administrative Entlastung bieten zu können. Diesbezüglich sei der Kanton auch im steten Austausch mit der Stadt Bern, die mit Citysoftnet gemeinsam mit Zürich und Basel eine eigene Fallführungsoftware eingeführt habe, hiess es weiter. Dabei werde auch geschaut, wie NFFS und Citysoftnet zusammengeführt werden könnten.

Das aktuelle Gesetz stammt von 2001

Der Entwurf zum totalrevidierten Sozialhilfegesetz geht nun zur Vernehmlassung an die Gemeinden, die Sozialdienste und die relevanten Verbände und Gruppierungen. Anschliessend wird es dem Grossen Rat vorgelegt, der darüber befinden und abstimmen wird. Die Einführung ist nach heutiger Planung für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.

Das aktuelle Sozialhilfegesetz des Kantons Bern ist seit 2001 in Kraft und wurde insgesamt 19-Mal teilrevidiert.