Bundesgericht Rückzug des Rosey-Projekts in Saanen BE hat Folgen für Ausbaupläne

SDA

7.6.2019 - 12:01

Weil unter anderem das Campus-Projekt des Nobelinternats «Le Rosey» in der Einwohnergemeinde Saanen BE weggefallen ist, kann die Hubelstrasse nicht ausgebaut werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins Helvetia Nostra und Privatpersonen gutgeheissen.

Das Bundesgericht kommt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der geplante Ausbau der Hubelstrasse beim aktuellen Planungsstand überdimensioniert sei. Davon könne aufgrund eines Berichts der kantonalen Fachstelle ausgegangen werden.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern war mit Hinweis auf die Gemeindeautonomie vom Fachbericht abgewichen. Dies war gemäss Bundesgericht im konkreten Fall nicht zulässig.

Der Ausbau der Hubelstrasse wurde ursprünglich im Zusammenhang mit dem Rosey-Campus und der Hotelzone Lengnau geplant. Das erste Projekt wurde zurückgezogen, das zweite Vorhaben nicht bewilligt.

Ob eine künftige Planung des Campus einen grosszügigeren Ausbau rechtfertigen, schliesst das Bundesgericht nicht aus. Diese Frage sei vorliegend aber nicht zu beurteilen gewesen.

(Urteil 1C_501/2018 vom 15.05.2019)

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