Der Kantonsrat Solothurn hat am Mittwoch das Kapitel Rosengarten im zweiten Anlauf abgeschlossen. Bei der ersten Genehmigung durch das Kantonsparlament wurde "vergessen", einen Teil des Kredits für die Sanierung dieses Verwaltungsgebäudes in der Stadt Solothurn dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Für die "Rosengarten"-Sanierung hatte der Kantonsrat im November 2016 ohne Gegenstimmen 15 Millionen Franken gesprochen. Das Gebäude soll zukünftig in erster Linie die Amtsstellen des Departementes für Bildung und Kultur beherbergen, welche heute an sechs verschiedenen Standorten im Raum Solothurn untergebracht sind.
Schon bei der Behandlung der Vorlage hatte Kantonsrat Markus Ammann (SP) die Frage aufgeworfen, ob der Kredit nicht einer obligatorischen Volksabstimmung unterworfen werden müsse. Der frühere Kantonsrat Markus Schneider (SP) zog die Sache dann mit einer Beschwerde ans Bundesgericht.
Dieses wies die Beschwerde ab, wonach das Geschäft nachträglich dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sei. Es stellte aber fest, dass die Umnutzungskosten in Höhe von 4,6 Millionen Franken, ein Teil des Gesamtkredits, dem fakultativen Referendum hätte unterstellt werden sollen.
Diese Ansicht wurde danach mittels einem dringlichen Antrag aus Kreisen der SVP in den Solothurner Kantonsrat zurückgetragen. Ende Juni dieses Jahres beschloss der Kantonsrat mit 91 zu 0 Stimmen, dass er das Geschäft noch einmal behandeln wolle.
Auch in ihrer zweiten Botschaft bezifferte die Regierung die Umnutzungskosten, also die neuen Ausgaben, weiterhin mit 4,6 Millionen Franken. Würde dieser Betrag die 5-Millionen-Grenze überschreiten, müsste er dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.
Die restlichen 10,3 Millionen Franken des Gesamtprojekts waren ebenfalls unbestritten. Sie sind für die eigentliche Sanierung vorgesehen und gelten als gebunden. Die Gesamtvorlage wurde mit 93 zu 0 Stimmen mit zwei Enthaltungen genehmigt.
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