Die Berner Regierung und zwei Grossratskommissionen haben Vorschläge zur Finanzierbarkeit der grossen Investitionsvorhaben des Kantons Bern erarbeitet. Unter anderem soll die in der Kantonsverfassung verankerte Schuldenbremse für die Investitionsrechnung angepasst werden.
Erste Überlegungen gehen in die Richtung, dass bei der Anwendung dieser Bremse künftig auch Finanzierungsüberschüsse angerechnet werden, welche in Vorjahren erzielt wurden. Das teilte die Kantonsregierung am Donnerstag mit.
Bisher blickt die Schuldenbremse nach Angaben der Regierung nur in die Zukunft: Allfällige Finanzierungsfehlbeträge müssen in den Jahren nach dem Defizit auch dann kompensiert werden, wenn der Kanton in der Vergangenheit erhebliche Überschüsse erzielt hat und Schulden abbauen konnte.
Es gibt zwei weitere Vorschläge der Kantonsregierung und der beiden Grossratskommissionen. Der eine betrifft die Art und Weise, wie bestehende Gelder in Spezialfonds des Kantons Bern für die Finanzierung der Investitionsvorhaben verwendet werden könnten. Beim anderen geht es um die Priorisierung, Etappierung und Redimensionierung des Investitionsbedarfs.
Im Herbst des vergangenen Jahres hatte der Grosse Rat entschieden, entgegen dem Willen der Kantonsregierung keinen Fonds zur Deckung der Investitionsspitzen zu bilden. In der Folge trat eine Delegation der Kantonsregierung mit den Präsidien von zwei Grossratskommissionen in einen Dialog.
Dieser Dialog, welcher Möglichkeiten für die Finanzierung des in den kommenden Jahren stark steigenden Investitionsbedarfs aufzeigen sollte, ist nun vorläufig abgeschlossen worden.
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