Denkmalschutz Schützenswertes Gebäude in Bern-West darf abgebrochen werden

SDA

10.7.2020 - 14:33

Dieses Gebäude kann abgebrochen werden.
Dieses Gebäude kann abgebrochen werden.
Source: GOOGLE STREET VIEW

Ein zum Berner Tscharnergut gehörendes, denkmalgeschütztes Wohngebäude im Westen der Stadt Bern darf voraussichtlich abgebrochen werden. Der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch hat der Fambau-Genossenschaft die Abbruchbewilligung erteilt.

Wie er am Freitag mitteilte, stellten sich der Berner Heimatschutz und die Denkmalpflege gegen den Abbruch. Lerch kam aber zum Schluss, wenn das Gebäude saniert werden müsste, erlitte der Eigentümer nicht zumutbare Verluste.

Der Statthalter stützte sich dabei auf ein Gutachten, dessen Urheber zum Schluss kamen, das Gebäude könnte nach einer minimalen Sanierung nicht kostendeckend vermietet werden. Auch könnte die Fambau die nächste Tragwerksanierung, welche in 30 Jahren fällig ist, nicht mit den Mieterträgen finanzieren.

Deshalb ergab die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Erhalt des Gebäudes und den privaten Interessen am Abbruch «keine überragende Schutzwürdigkeit» des Gebäudes, wie Lerch schreibt. Zudem gebe es auch öffentlich-rechtliche Gründe für einen Abbruch.

Beispielsweise würde der Neubau zeitgemässen Wohnraum bieten, was eine gute soziale Durchmischung garantiere. Auch würde das neue Gebäude hindernisfrei.

Die Hochhaus-Überbauung Tscharnergut in Bern-Bethlehem gehörte Ende der 1950er Jahren und Anfang der 1960er Jahren zu den grössten Wohnbauprojekten in der Schweiz. Das Gebäude Fellerstrasse 40, das abgebrochen werden soll, ist zusammen mit drei weiteren schützenswerten Gebäuden Teil eines eigenen Objektblatts im kantonalen Bauinventar der Stadt Bern.

Wie Christoph Lerch am Freitag auf Anfrage sagte, ist sein Entscheid noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion angefochten werden.

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