Acht Berner Pilotgemeinden bieten zusammen mit dem Kanton Bern ab (dem heutigen) Freitag einen neuen Online-Dienst an: Einwohnerinnen und Einwohner dieser acht Gemeinden können Zuzüge, Wegzüge oder Umzüge auf elektronischem Weg melden.
Wie die kantonale Finanzdirektion am Freitag mitteilte, ist das in Thun, Langenthal, Bäriswil, Münsingen, Oberburg, Steffisburg, Wohlen und Zollikofen möglich.
Bis anhin mussten sich alle Personen, die im Kanton Bern umziehen, innerhalb von vierzehn Tagen in ihrer Wohngemeinde abmelden und in der Zuzugsgemeinde persönlich wieder anmelden. So lauten die Vorgaben des kantonalen Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer.
"Gerade für beruflich stark engagierte Personen ist es oft schwierig, während den Schalteröffnungszeiten persönlich bei der Gemeinde zu erscheinen": Mit diesen Worten wird in der Mitteilung Beat Jakob zitiert, der im kantonalen Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) das Projekt "eUmzugBE" leitet.
"Das neue Meldesystem erlaubt es ihnen nun, ihre Adressänderungen rund um die Uhr am eigenen Computer vorzunehmen", sagt Jakob weiter. Den Service kann man direkt über die Webseiten der Pilotgemeinden aufrufen.
Ab November weitere Gemeinden
Vom Service profitieren können alle Personen, die innerhalb einer Pilotgemeinde umziehen, von dort wegziehen oder dorthin ziehen. Während des neunmonatigen Versuchsbetriebs wird überprüft, ob der Online-Dienst den Anforderungen der Technik, der Informationssicherheit und des Datenschutzes entspricht.
Sollten keine grösseren Hindernisse auftreten, haben alle Gemeinden des Kantons Bern, die die nötigen technischen und organisatorischen Anpassungen vorgenommen haben, ab 1. November dieses Jahres die Möglichkeit, an der zweiten Versuchsphase teilzunehmen.
In verschiedenen anderen Kantonen ist die neue Dienstleistung nach Angaben der bernischen Finanzdirektion erfolgreich eingeführt worden. Ab 2020 soll sie landesweit verfügbar sein.
Definitiver Entscheid in fünf Jahren
Der Berner Regierungsrat hatte im November 2018 die Versuchsverordnung zur elektronischen Umzugsmeldung erlassen und damit die rechtlichen Voraussetzungen für den Pilotbetrieb geschaffen. In höchstens fünf Jahren entscheidet der Regierungsrat, ob er dem Grossen Rat mit einer Gesetzesänderung die definitive Einführung der Online-Umzugsmeldung beantragen will.
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