Kantonsrat SO Solothurn Steuergesetz erneut auf dem Weg zum Stimmvolk

SDA

12.11.2019 - 09:35

Die Vorschläge für die kantonale Umsetzung der nationalen Steuervorlage (STAF) werden im Kanton Solothurn ein zweites Mal dem Stimmvolk vorgelegt. Der Kantonsrat verabschiedete am Dienstag mit 85 zu einer Stimme bei sechs Enthaltungen jene zweite, moderatere Vorlage, welche die Regierung dem Parlament nach dem Volks-Nein vom Mai unterbreitet hatte.

Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen in drei kantonalen Gesetzen wurden allerdings von der Finanzkommission stark verfeinert. Der Regierung blieb nichts anderes übrig, als die Ideen der vorberatenden Kommission in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren. Es handle sich um ein austariertes Paket, begründete Kommissionssprecherin Susanne Koch Haus (CVP) die Anträge ihres Gremiums.

Mehrfachmillionäre bezahlen mehr

Leicht angehoben, von 1 Promille auf 1.3 Promille, werden im Kanton Solothurn die Vermögenssteuern für natürliche Personen, allerdings nur für Vermögen über drei Millionen Franken. Die Regierung schlug ursprünglich 1.4 Promille vor. Der Kanton Solothurn zählt weiter zu den Kantonen mit den tiefsten Vermögenssteuern.

Der Gewinnsteuersatz für Kapitalgesellschaften soll von bisher fünf Prozent bis 100'000 Franken Reingewinn bzw. 8.5 Prozent für den restlichen Reingewinn auf generell 4.4 Prozent gesenkt werden. Die Finanzkommission schlug eine schrittweise Senkung des Steuersatzes vor.

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten soll der Satz fünf Prozent betragen, im zweiten Jahr 4.7 Prozent und ab 2022 4.4 Prozent. Damit wird allerdings ein höherer Gewinnsteuersatz ins Gesetz aufgenommen, als dies in der ersten, vom Solothurner Stimmvolk im Mai abgelehnten Vorlage der Fall war.

«Vorwärtsstrategie» gebremst

Damals hatte die Regierung «im Sinne einer Vorwärtsstrategie» und mit einer kleinen Mehrheit des Rates im Rücken, einen tiefen Gewinnsteuersatz von drei Prozent vorgeschlagen. Der höhere Steuersatz von 4.4 Prozent hat zur Folge, dass die Mindereinnahmen bei den Steuern für Gemeinden und den Kanton nicht so hoch ausfallen, wie bei den ursprünglich geplanten drei Prozent.

Bei der Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen will der Kanton Solothurn neu 70 Prozent der Einkünfte besteuern. In der ersten vom Volk abgelehnten Vorlage hatte eine Mehrheit des Rates gegen den Willen der Regierung eine Grenze von 60 Prozent festgelegt.

Mit der neuen Vorlage fällt die steuerliche Entlastung der juristischen Personen nicht mehr so markant aus, weshalb keine weiteren Gegenleistungen der Wirtschaft in Höhe von rund 30 Millionen Franken vorgesehen sind. Für die natürlichen Personen sind steuerliche Entlastungen in der Höhe von insgesamt über zehn Millionen Franken vorgesehen.

Zu reden gab bei der Detailberatung einzig die Finanzierung der Ergänzungsleistungen für Familien, die aus Beiträgen von steuerpflichtigen juristischen Personen finanziert werden. Vorgesehen ist ein separater Beitragssatz von maximal 0.15 Prozent.

Die SVP warnte davor, dass diese Beiträge jene KMU treffen werden, die mit ihren kleinen Gewinnen nicht von Gewinnsteuersenkung profitieren können. Diese müssten plötzlich mehr Steuern bezahlen als bisher. Gesamthaft treffe es die KMU mit sieben Millionen Franken.

Die übrigen Fraktionen lehnten den SVP-Streichungsantrag ab. Dieser Beitrag der Wirtschaft verteure zwar die Arbeit, sei aber notwendig, hiess es vonseiten der FDP. CVP, SP und Grüne wiesen auf die Balance der gesamten Vorlage hin. Der SVP-Streichungsantrag wurde mit 75 zu 15 Stimmen abgelehnt.

Grösster gemeinsamer Nenner

Die Eintretensdebatte über die Änderungen des Steuer-, des Finanz- und Lastenausgleich- sowie des Sozialgesetzes hatte vor einer Woche stattgefunden. Gross war die Begeisterung im Rat allerdings nicht gewesen. Von linker wie von rechter Seite war zu vernehmen, dass man zwar einverstanden sei, aber dennoch einige Kröten schlucken müsse.

Die Vorschläge seien zwar schlecht. Auf der anderen Seite seien die Anträge aber so gut, dass sie den kleinsten gemeinsamen Nenner für eine breit abgestützte Lösung darstellten, hiess es im Rat.

Die Volksabstimmung war ursprünglich für den 15. Dezember vorgesehen. Weil die Finanzkommission aber lange an den Regierungsvorschlägen herumgefeilt hatte, verzögerte sich die Debatte im Kantonsparlament um zwei Monate. Das Solothurner Volk wird voraussichtlich am 9. Februar 2020 darüber abstimmen können.

An der Urne gescheitert

Im ersten Anlauf war die kantonale Umsetzung der Steuervorlage diesen Frühling misslungen. Das Kantonsparlament stimmte zwar Anfang März nach einer mehrstündigen Debatte dem von der Regierung vorgelegten Paket gegen den Willen der SP und der Grünen mit 58 zu 31 Stimmen zu.

Bei der kantonalen Abstimmung vom 19. Mai erlitt die Vorlage aber Schiffbruch. Die kantonale Umsetzung wurde mit einem Nein-Stimmenanteil von 51.4 Prozent bachab geschickt. Das Solothurner Volk stimmte aber gleichentags der nationalen STAF-Vorlage mit 58.6 Prozent zu.

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