HundegesetzSolothurn verzichtet auf Gebühr und will Mischlinge zulassen
roch, sda
15.2.2024 - 10:56
Die Solothurner Regierung will die kantonale Gebühr für die Hundemarke abschaffen und mehr Ausnahmen bei der Zulassung von potenziell gefährlichen Listenhunden gewähren. Dies als Reaktion auf ein Urteil des Steuergerichts und einen Vorstoss im Kantonsrat, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Keystone-SDA, roch, sda
15.02.2024, 10:56
SDA
Bereits in diesem Jahr werde das Parlament über eine Anpassung des Hundegesetzes befinden können, hiess es. Um einen Hund halten zu dürfen, der zu einer potenziell gefährlichen Rasse gehört, benötigt man im Kantons Solothurn eine Bewilligung des Veterinäramtes und einen anerkannten Abstammungsausweis des Hundes.
Ein Vorstoss im Kantonsrat verlangt, dass insbesondere für Mischlinge dieser sogenannten Listenhunde eine Haltebewilligung auch ohne Abstammungsausweis erteilt werden kann. Damit könnten Härtefälle wie Wegweisungen von unproblematischen Hunden aus dem Kanton verhindert werden, hiess es.
Die zweite Änderung betrifft die Gebühr von 40 Franken, die der Kanton jährlich für die Hundemarke verlangte, die aber seit 2017 nicht mehr ausgegeben wurde. Das Steuergericht sei zum Schluss gekommen, dass diese Gebühr die rechtlichen Vorgaben nicht mehr erfülle, schreibt die Staatskanzlei. Sie werde deshalb im Jahr 2024 nicht mehr eingezogen und das Gesetz soll entsprechend angepasst werden.
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