Im Kanton Solothurn steht den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand künftig ein breites Angebot an Dienstleistungen in elektronischer Form zu Verfügung. Der Kantonsrat hat am Mittwoch das Gesetz über das Behördenportal ohne Gegenstimme gutgeheissen.
Die wichtigsten Amtsgeschäfte zwischen Privatpersonen oder Unternehmen sowie Verwaltungsbehörden sollen elektronisch abgewickelt werden können. Auch der kantonsinterne Geschäftsverkehr und der Amtsverkehr zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll elektronisch erfolgen.
Für die Abwicklung der Geschäfte in elektronischer Form baut der Kanton Solothurn das kantonale Behördenportal als elektronische Plattform auf. Das vom Kantonsrat gutgeheissene Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses Portals. Die Daten werden auf kantonseigenen Servern gespeichert.
Das geplante Behördenportal stiess im Kantonsrat bei allen Parteien auf viel Unterstützung. Das Parlament beschloss, dass nach der Inbetriebnahme des Behördenportals alle Behördenleistungen weiterhin auch in nicht-elektronischer Form zur Verfügung stehen.
Die Gemeinden sollen sich an den Kosten des Behördenportals finanziell beteiligen müssen. Zum Ziel der Nachvollziehbarkeit werden die Zugriffe der Nutzer und der Behörden auf das persönliche E-Konto und das nicht-persönliche E-Konto protokolliert.
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