Solothurn Parlamentskommission ist knapp für Ausländerstimmrecht

SDA

7.7.2020 - 10:30

Die Solothurner Gemeinden sollen beim Stimm- und Wahlrecht mehr Kompetenzen erhalten. Dafür hat sich die Justizkommission des Kantonsrats sehr knapp ausgesprochen. Es geht um ein Ausländerstimmrecht und um das Stimmrechtsalter 16.

Die Kommission entschied sich für die von linken Parteien eingereichte Volksinitiative, wonach die Gemeinden Ausländern mit Niederlassungsbewilligung auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht zugestehen können. Das teilte die Justizkommission am Dienstag mit.

Die Verfassungsinitiative «Erweiterung der Gemeindeautonomie betreffend Vergabe des Stimm- und Wahlrechts auf kommunaler Ebene» war im vergangenen Oktober bei der Staatskanzlei eingereicht worden.

Im Kanton Solothurn sind bislang mehrere Anläufe gescheitert, ein Ausländerstimmrecht einzuführen. Zuletzt lehnte der Kantonsrat im Juni 2017 einen Volksauftrag für die politische Mitbestimmung mit 55 gegen 39 Stimmen ab. Der Regierungsrat und die Justizkommission hatten das Begehren unterstützt.

Die Stimmberechtigen hatten 1997 die Volksinitiative «zäme läbe – zäme wähle» deutlich abgelehnt. Das Begehren wollte ein generelles Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene einführen.

2005 verwarf das Volk eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Damit sollte die Grundlage für ein freiwilliges Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene geschaffen werden.

Stimmrechtsalter 16 in den Gemeinden

Nur per Stichentscheid des Präsidenten sprach die Justizkommission zudem für den parlamentarischen Auftrag «Mehr Flexibilität für Gemeinden beim Stimm- und Wahlrechtsalter» aus.

Die Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, selber darüber zu entscheiden, ob sie das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf kommunaler Ebene auf das vollendete 16. Altersjahr senken wollen.

Als nächstes wird der Kantonsrat die beiden Themen beraten, und später wird das Volk in einer Abstimmung entscheiden.

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