Hundegesetz Solothurner Regierung verzichtet nach Widerstand auf Hundesteuer

roch, sda

2.7.2024 - 17:08

Sogenannte Listenhunde wie diese bulgarischen Pitbulls sollen im Kanton Solothurn künftig einfacher zugelassen werden können. (Archivbild)
Sogenannte Listenhunde wie diese bulgarischen Pitbulls sollen im Kanton Solothurn künftig einfacher zugelassen werden können. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Solothurn sollen Listenhunde einfacher zugelassen werden. Nach Widerstand von verschiedenen Seiten verzichtet die Regierung auf die Einführung einer kantonalen Hundesteuer. Die Regierung stellte am Dienstag die Botschaft für das Gesetz dem Parlament zu.

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Die Antworten aus der Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und zur Änderung des Gebührentarifs hätten gezeigt, dass eine kantonale Hundesteuer mehrheitlich abgelehnt werde, schrieb die Staatskanzlei in einer Mitteilung.

Der Entwurf zum neuen Hundegesetz, über den der Kantonsrat entscheiden wird, sei entsprechend angepasst worden. Die erleichterte Zulassung von Listenhunden soll wie vorgesehen umgesetzt werden, hiess es.

725'000 Franken ungedeckte Kosten

Bis ins Jahr 2023 erhob der Kanton Solothurn eine Gebühr von 40 Franken für die jährliche Hundemarke, die aber seit 2017 nicht mehr ausgegeben wurde. Weil das Steuergericht urteilte, die Gebühr erfülle – ohne Ausgabe einer Hundemarke – die rechtlichen Vorgaben nicht mehr, wurde sie für das Jahr 2024 ausgesetzt.

Mit der Abschaffung der Kontrollzeichengebühr blieben beim Veterinärdienst des Kantons jährlich rund 725'000 Franken an Kosten ungedeckt, heisst es in der Botschaft der Regierung. Dabei gehe es um Tierschutz, Tiergesundheit und öffentliche Sicherheit.

Jene Aufwendungen, die nicht nach dem Verursacherprinzip verrechnet werden könnten, müssten künftig aus allgemeinen Steuergeldern finanziert werden, schreibt die Regierung.