Das Solothurner Verwaltungsgericht hat einen Beschluss der Kantonsregierung zum Gebiet «Olten SüdWest» aufgehoben. Dort soll in den nächsten Jahren ein Stadtteil mit bis zu 4000 Bewohnern entstehen. Die jetzige Planung widerspreche den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes.
sr, sda
08.09.2022, 16:43
08.09.2022, 17:17
SDA
Wie die Stadt Olten am Donnerstag mitteilte, kam das Gericht in einem Beschwerdeentscheid zum Schluss, der planerische Horizont sei mit der jetzigen Planung deutlich zu weit gestreckt. Dieser planerische Horizont reicht bis 2055. Mit dem vorliegenden Plan wäre die Stadt Olten «gebaut» oder zumindest geplant.
Kommende Generationen hätten keine Gestaltungsmöglichkeit mehr. Zudem fehle die Koordination mit der laufenden Revision der städtischen Ortsplanung. Sondernutzungsplanungen müssten während einer Gesamtrevision der kommunalen Zonenplanung in das planerische Gesamtkonzept eingeordnet werden. Auch sei die Verkehrserschliessung des Quartiers mit Blick auf die vorgesehene Nutzung heute ungenügend.
Der Oltner Stadtrat zieht nun einen Kredit von 1,8 Millionen Franken für den Bau einer Verbindung zum neuen Quartier zurück. Er wollte diesen am 22. September dem Gemeindeparlament vorlegen. Es geht um eine Verbindung, welche die Stadt Olten ab 2026 in Koordination mit einem 100-Millionen-Projekt der SBB verwirklichen wollte.
Oltner Stadtregierung «erstaunt»
Der neue Stadtteil «Olten SüdWest» soll auf dem Gebiet des ehemaligen Zementwerkes PCO und des Kieswerkes der AG Hunziker & Cie westlich des Bahnhofes Olten Hammer entstehen. Seit Oktober 2015 gibt es dort die ersten 420 Wohnungen, wie der Internetseite der Stadt Olten zu entnehmen ist. Im neuen Stadtteil soll es künftig auch bis zu 1300 Arbeitsplätze geben.
Aufgehoben hat das Verwaltungsgericht einen Genehmigungsbeschluss der Solothurner Regierung von November 2021. Diese hiess darin Zonenplan, Gestaltungsplan und Erschliessungsplan für den neuen Stadtteil gut.
Oltens Stadtrat ist laut der Mitteilung «erstaunt über den Entscheid des Verwaltungsgerichts»: Dieser verkenne die Dringlichkeit und die Bedeutung der geplanten Stadtteilverbindung Hammer, die dank intensiven Verhandlungen mit den Umbauplänen der SBB in Olten Hammer hätten koordiniert werden können.
Mit dem Grundeigentümer habe eine Vereinbarung abgeschlossen werden können, welche eine vorzeitige Mitfinanzierung dieser Verbindung durch diesen ermögliche.
Die Stadt Olten drohe durch eine weitere Verzögerung Bundesgelder aus dem Agglomerationsfonds in der Höhe von drei Millionen Franken zu verlieren. Das Vorgehen seit der Erarbeitung eines Masterplans sei in intensiver Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden erfolgt.
Gespräche geplant
Der Oltner Stadtrat will nun die neuen Voraussetzungen in Sachen Finanzierung der Stadtteilverbindung mit dem Grundeigentümer und dem Kanton besprechen. Es gelte, möglichst rasch eine Lösung zu finden. Die Stadtteilverbindung sei zwingend erforderlich für eine positive Entwicklung von «Olten SüdWest» und der angrenzenden Quartiere.
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