Der Solothurner Volksauftrag zur sofortigen Absetzung der Verwaltungsrats der kantonalen Ausgleichskasse soll für ungültig erklärt werden. Die Leitung des Kantonsrats hat dem Parlament einen entsprechen Antrag gestellt.
Eine Vorprüfung habe ergeben, dass der Volksauftrag gleich mit fünf Gesetzesbestimmungen in Widerspruch stehe, teilte die Ratsleitung am Freitag mit. Aus diesem Grund werde dem Kantonsrat die Ungültigerklärung beantragt.
Mit der ultimativen Forderung nach sofortiger Absetzung des Verwaltungsrats der Ausgleichskasse verlange der Vorstosstext etwas, das über die verfassungsmässigen Kompetenzen des Parlaments hinausgehe. Ausserdem würden mit der Stossrichtung des Volksauftrags minimale bundesrechtliche Verfahrensgarantien verletzt.
Wie die Ratsleitung weiter festhält, betrifft der Vorstoss sowohl Wahlgeschäfte als auch Personalangelegenheiten (Disziplinarmassnahmen). Dies seien zwei Bereiche, für die das Gesetz ausdrücklich den Volksauftrag verbietet.
Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen. Er wird gleich behandelt wie ein Vorstoss eines Parlamentariers.
Der Volksauftrag «Ausgleichskasse Kanton Solothurn: Verwaltungsrat sofort absetzen!» war am 13. Januar von 142 Personen eingereicht worden. Der Auftrag war eine Reaktion auf den Pendenzenberg bei der Ausgleichskasse, der im Kanton wiederholt zu Diskussionen geführt hatte.