Kommunale Abstimmung Sonvilier BE stimmt am 27. September über Windparkprojekt ab

SDA

3.9.2020 - 09:05

Der Windpark auf dem Mont-Soleil dient als Vorbild für die geplanten Anlage Quatre Bornes in Sonvilier BE. (Archivbild)
Der Windpark auf dem Mont-Soleil dient als Vorbild für die geplanten Anlage Quatre Bornes in Sonvilier BE. (Archivbild)
Source: Keystone/Christian Beutler

Im Berner Jura entscheiden die Stimmberechtigten von Sonvilier am 27. September, ob sie den Windpark Quatre Bornes unterstützen. Das Projekt im Grenzgebiet mit dem Kanton Neuenburg sieht zehn Windturbinen vor, davon sieben auf Gemeindegebiet von Sonvilier BE.

Drei weitere Turbinen käme auf Gebiet der Gemeinde Val-de-Ruz NE zu stehen. Lehnen die Stimmberechtigten von Sonvilier den Sachplan ab, wird das Projekt aufgegeben. 2015 stellten sich in einer Konsultativabstimmung 75 Prozent hinter die Idee eines Windparks.

Erfolgt nun auch am 27. September ein Ja, geht das Dossier an den Kanton, der die Baubewilligung erteilt und die Einsprachen behandelt, nachdem Einigungsverhandlungen der Gemeinde mit den Einsprechern nicht erfolgreich waren.

Hinter dem Windpark steht das Bürgerkomitee «Ja zur Windenergie sowie die Gemeindebehörden der 1200 Einwohner umfassenden Gemeinde. Der im Windpark produzierte Strom würde 80 Prozent des Gesamtbedarfs der Gemeinden Sonvilier und Val-de-Ruz abdecken. Betreiber wäre die Gruppe E Greenwatt, die zu 80 Prozent der Groupe E gehört.

Bekämpft wird das Projekt von Anwohnern, die sich in der Vereinigung «Sauvez l'Echelette» zusammengeschlossen haben. Ihrer Ansicht nach hat es im Regionalpark Chasseral, der auf sanften Tourismus und Biodiversität setzt, keinen Platz für einen Windpark.

Auch kritisierten die Gegner, dass die Windproduktion stark subventioniert werden müsse und wenig Ertrag abwerfe. Nötig sei vielmehr die Förderung anderer erneuerbarer Energien wie zum Beispiel die Photovoltaik.

Auf Neuenburger Seite sind fünf Einsprachen gegen das Projekt hängig, darunter eine der Stadt La Chaux-de-Fonds. Die Einsprachen können bis vor Bundesgericht gezogen werden.

Zurück zur Startseite