Kantonale Abstimmung «Sozialhilfe ist kein bedingungsloses Grundeinkommen», sagt Schnegg

SDA

29.3.2019 - 13:05

Der Berner Regierungsrat Pierre-Alain Schnegg hat am Freitag den Abstimmungskampf zur Revision des Sozialhilfegesetzes eröffnet, über die das Berner Stimmvolk am 19. Mai abstimmt. Vor den Medien betonte Schnegg im Namen der Kantonsregierung vor allem, Sozialhilfe sei kein bedingungsloses Grundeinkommen.

Gleich dreimal machte der kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektor diese Aussage während seiner dreissigminütigen Rede vor gut einem Dutzend Medienschaffenden. Erstmals diese Formel verwendete Schnegg, als er rekapitulierte, wie es zur Gesetzesrevision kam.

Schnegg erwähnte den ehemaligen Könizer Gemeindepräsidenten und SVP-Grossrat Ueli Studer, der mit einer 2012 eingereichten Motion eine Kürzung des Grundbedarfs forderte. Studer habe bemerkt, dass sich junge Leute ihr Leben mit Sozialhilfe komfortabel einrichten könnten und keinen Anreiz hätten, sich um eine Arbeit zu bemühen.

Genau gegen diese Fehlanreize wollten Berner Regierung und Berns Grosser Rat vorgehen, sagte Schnegg. Es dürfe nicht sein, dass am Monatsende Leute, die einen tiefen Lohn bezögen, weniger Geld zur Verfügung hätten als Leute mit Sozialhilfe. Letztere sei eine Nothilfe, welche vorübergehender Natur sein müsse.

Zwei Ziele verfolgten Grosser Rat und Kantonsregierung mit der Gesetzesrevision: Arbeiten solle wirtschaftlich attraktiver sein als Sozialhilfe zu beziehen. Und wer Sozialhilfe beziehe, solle stärker motiviert und unterstützt werden, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gelinge das, bleibe die Akzeptanz der Sozialhilfe in der Bevölkerung erhalten.

Die Sozialhilfekosten seien im Kanton Bern von 210 Mio. Franken im Jahr 2003 auf 469 Mio. Franken im Jahr 2017 angestiegen. Die Sozialhilfequote im Kanton betrage 4,6 Prozent. Das sei im schweizerischen Durchschnitt «sehr hoch».

Grundbedarf: Ein Drittel der Kosten

Der Ausgang der bernischen Abstimmung wird Ende Mai in der ganzen Schweiz auf Interesse stossen. Dies, weil der Kanton Bern bei einem Ja zum revidierten Sozialhilfegesetz beim Grundbedarf unter die Ansätze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) gehen würde.

Geplant ist, dass der Grundbedarf generell um maximal acht Prozent gekürzt wird. Für jene Sozialhilfebezüger, welche sechs Monate nach Beginn der Unterstützung weder eine Ausbildung absolvieren noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, soll die Reduktion bis zu 30 Prozent ausmachen.

Dazu sagte Schnegg, die Gelder für den Grundbedarf – Essen, Kleider, öffentlicher Verkehr – machten rund einen Drittel aller Sozialhilfegelder aus. Weit mehr Mittel flössen beispielsweise für Wohnungsmieten, Krankenkassenkosten und «situationsbedingte Leistungen», etwa für Kinderbetreuung.

Sozialhilfe liege in der Kompetenz der Kantone, führte der SVP-Regierungsrat weiter aus. Genf und Wallis hätten den Grundbedaf für junge Erwachsene «drastisch reduziert».

Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass die SKOS-Richtlinien überall gleich gelten müssten. Im Kanton Bern lägen die Konsumausgaben um acht Prozent tiefer als im nationalen Durchschnitt und auch die Haushaltseinkommen seien hier tiefer als etwa in Zürich.

Für Sozialhilfebezüger, welche sich unter dem neuen Gesetz um Integration und Arbeit bemühten, sei es möglich, mehr Geld zu erhalten als heute. Dies dank Integrationszulagen, Einkommensfreibeträgen und Prämien für soziale oder berufliche Leistungen.

Am 19. Mai stimmt das Bernervolk auch über einen Volksvorschlag aus links-grünen Kreisen ab, welcher der Gesetzesrevision gegenübergestellt wird.

Regierungsrat geht auf Gegner ein

Schneggs Medienkonferenz und eine aus diesem Anlass verschickte Medienmitteilung waren die ersten Verlautbarungen der Berner Regierung zu einer Abstimmungsvorlage seit einer Rüge des Bundesgerichts von Anfang März.

Dieses wies damals zwar eine Beschwerde von Tram-Gegnern gegen das Abstimmungsbüchlein zum Kantonsbeitrag an das Projekt Tram Bern-Ostermundigen ab. Die Richter rügten aber die Berner Regierung für eine Medienmitteilung zum Tramprojekt. Darin sei diese nicht auf die Argumente der Gegner eingegangen, was «unzureichend» sei.

In der Medienmitteilung der Regierung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes werden nun die Argumente der Gegner erwähnt. Auch welche Ziele der Volksvorschlag verfolgt, wird ausgeführt.

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