Öffentliche Verwaltung Stadt Bern präzisiert Umfang von zulässigen Geschenken

SDA

13.2.2020 - 16:03

Die Berner Stadtregierung hat definiert, in welchem Umfang Verwaltungsangestellte künftig Geschenke und Einladungen annehmen dürfen. Neu gilt, dass Angestellte pro Schenkerin oder Schenker Einzelpräsente im Marktwert von maximal 100 Franken pro Jahr entgegennehmen dürfen.

Handelt es sich um Kollektivgeschenke an eine Dienststelle oder mehrere Angestellte, darf der Marktwert pro Person und Jahr 25 Franken pro Schenkerin oder Schenker nicht überschreiten. Geht es um Einladungen, ist deren Wert auf 300 Franken pro Schenkerin oder Schenker beschränkt.

Eine weitere Bedingung ist, dass die Geschenke nur angenommen werden dürfen, wenn sie «sozial üblich» sind. Das geht aus einer Mitteilung des Berner Gemeinderats vom Donnerstag hervor.

Unscharfer Begriff «geringfügig»

Wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist, durften Angestellte schon bisher Geschenke und Einladungen nur dann akzeptieren, wenn es sich sich um geringfügige Leistungen und Aufmerksamkeiten handelt. Was genau als «geringfügig» zu gelten habe, sei bisher in den städtischen Personalvorschriften nicht klar geregelt gewesen.

Berns Direktion für Finanzen, Personal und Informatik sagte dazu auf Anfrage, wegen des Begriffs «geringfügig» sei es in der Stadtverwaltung immer wieder zu Diskussionen gekommen. Dieses Wort habe zu viel Ermessensspielraum geboten. Die Präzisierung des Geschenkannahmeverbots gehe also nicht auf einen konkreten Fall zurück.

Der Gemeinderat hat nun die Annahme von Geschenken und Einladungen gestützt auf einen Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften konkretisiert.

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