Bauordnung Stadt Bern will Zwischennutzungen erleichtern

SDA

23.8.2019 - 10:44

In der Stadt Bern sollen Zwischennutzungen zur Belebung brachliegender Areale und leerstehender Gebäude erleichtert werden. Der Gemeinderat legt dazu Anpassungen der städtischen Bauordnung auf, wie er am Freitag mitteilte.

Konkret sollen Zwischennutzungen, die dem übergeordneten Recht entsprechen und nicht länger als fünf Jahre dauern, neu überall möglich werden – unabhängig von der Art der Nutzungszone. Zwischennutzungen sollen in bestehenden Gebäuden oder in «leicht entfernbaren» Neubauten zulässig sein.

Die Lärmgrenzwerte müssen eingehalten werden, ebenso alle kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften. Wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, sind die Zwischennutzungen nicht bewilligungsfähig. Nach Ablauf der bewilligten Dauer einer Zwischennutzung muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.

Keine «toten» Schaufenster in der Altstadt

Eine zweite Änderung der Bauordnung betrifft die Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt. Diese Änderung geht auf die Motion «Keine weiteren 'toten' Schaufenster in der Berner Altstadt» zurück.

Konkret wird die Bauordnung mit der Auflage ergänzt, dass in den an die Lauben angrenzenden Räumen nur noch publikumsorientierte Nutzungen zulässig sind. Zudem sind in den Lauben durchgehende, fensterlose Mauerflächen untersagt, und Schaufensterflächen müssen durchsichtig gestaltet werden.

Die geplanten Änderungen der Bauordnung liegen bis 23. September öffentlich auf.

https://www.bern.ch/themen/planen-und-bauen/mitwirkungen-und-offentliche-auflagen/laufende-vernehmlassungen

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