Stadtverkehr Stadt Biel will an ihrem Verkehrsregime beim Bahnhof festhalten

hn, sda

22.10.2021 - 11:04

Die Stadt Biel will an ihrem Verkehrsregime im Raum Bahnhof festhalten. Sie hat Beschwerde gegen einen Entscheid des Regierungsstatthalteramtes erhoben. (Archivbild)
Die Stadt Biel will an ihrem Verkehrsregime im Raum Bahnhof festhalten. Sie hat Beschwerde gegen einen Entscheid des Regierungsstatthalteramtes erhoben. (Archivbild)
Keystone

Der Bieler Gemeinderat will das Gebiet beim Bahnhof weiterhin vom Durchgangsverkehr entlasten. Gegen die vom Regierungsstatthalteramt aufgehobenen Verkehrsmassnahmen erhebt die Stadtregierung Beschwerde.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Stadt Biel publizierte die Verkehrsmassnahme Ende Oktober 2019. Im Wesentlichen ging es um die Sperrung der Achse über den General-Guisan-Platz sowie über den Bahnhofplatz für den motorisierten Individualverkehr.

Das Bahnhofquartier sollte neu entweder von Westen her über die Aarberg- und Bendicht-Rechberger-Strasse oder von Osten her über die Johann-Veresius-Strasse sowie die Bahnhof- und Wyttenbachstrasse erschlossen werden.

Gegen diese Pläne der Stadt regte sich Widerstand. Beim Regierungsstatthalteramt gingen zahlreiche Beschwerden ein. Ende September hob das Statthalteramt die Verkehrsmassnahmen auf. Die Stadt habe den Sachverhalt nicht genügend abgeklärt, lautete die Begründung.

Dem widerspricht der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Freitag. Die angeordneten Massnahmen basierten auf einer umfassenden Untersuchung und Abklärung der Verkehrssituation im Bahnhofgebiet.

Die vom Gemeinderat angeordneten Verkehrsmassnahmen zielten darauf ab, den Durchgangsverkehr vom Bahnhofquartier auf Hauptverkehrsachsen zu verlagern und stimmten mit diesem von der übergeordneten Verkehrsplanung verfolgten Ansatz überein.

Der Gemeinderat bedauert laut Mitteilung, «dass mit dem ablehnenden Entscheid der stellvertretenden Regierungsstatthalterin die Strassen des Bahnhofquartiers weiterhin mit einem erheblichen Anteil an Durchgangsverkehr belastet sind».

Als nächste Instanz wird sich das Verwaltungsgericht mit der Sache befassen.