Der Streit um die Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt eskaliert. Die Stadt Thun ist nicht bereit, eine Rüge des Regierungsstatthalters zu akzeptieren, wie sie am Mittwoch mitteilte. Sie fordert den Regierungsrat auf, den «fehlerhaften» Entscheid zu annullieren.
Regierungsstatthalter Marc Frischi hatte die Thuner Behörden anfangs April zurückgepfiffen. Aus seiner Sicht ging die Stadt zu weit, als sie in der Fussgängerzone den Warenumschlag auch am Nachmittag ermöglichte und Veloverkehr grosszügig zuliess. Schliesslich handle es sich nicht um eine «Velozone» krisitierte Fritschi.
Der Thuner Gemeinderat reagierte bereits damals konsterniert auf den Entscheid des Statthalters. Fritschi wolle den Veloverkehr und die Veloabstellplätze aus der Fussgängerzone verbannen, obwohl dies gar niemand verlangt habe.
Eine Beschwerde des VCS hatte lediglich dem Güterumschlag-Verkehr gegolten. Fritschi trat zwar auf die VCS-Beschwerde nicht ein, behandelte die Eingabe aber als aufsichtsrechtliche Anzeige und schritt in der Folge als Aufsichtsbehörde ein, die Weisungen erteilen kann.
Heftige Kritik an Einmischung
Dagegen wehrt sich nun die Stadt Thun mit einer Beschwerde bei der Kantonsregierung. Die Stadtregierung sieht nicht nur die Gemeindeautonomie verletzt, sondern stellt in dieser Sache auch die Zuständigkeit des Regierungsstatthalters in Frage. Zudem seien Verfahrensgrundsätze wie das rechtliche Gehör verletzt worden.
Die «fehlerhafte» Verfügung sei deshalb als «nichtig» zu erklären. Bis zum Entscheid des Regierungsrates will Thun nichts am Verkehrsregime ändern. Zudem sei die vom Regierungsstatthalter geforderte Änderung der Signalisation kurzfristig gar nicht umsetzbar.
Mit der Eröffnung des Parkings Schlossberg wurde letzten November in der Thuner Innenstadt eine Fussgängerzone geschaffen. Sie umfasst das Bälliz, den Rathausplatz, die Untere und Obere Hauptgasse, den Mühleplatz und den Aarequai. Der Warenumschlag blieb sowohl am Vormittag wie auch am Nachmittag erlaubt, was dem VCS missfiel.
Der Gemeinderat legte einen einjährigen Probebetrieb fest, an dem er nun weiterhin festhalten will.
Zurück zur Startseite