Pensionskassen Stadt Thun revidiert Pensionskassenreglement

SDA

11.10.2017 - 11:13

Thun

Die Stadt Thun hat die Revision ihres Personalvorsorgereglements an die Hand genommen. Das Stadtparlament entscheidet am 26. Oktober unter anderem über die Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes.

Die steigende Lebenserwartung und tiefe Kapitalrenditen stellen viele Pensionskassen vor Herausforderungen. Noch steht die städtische Pensionskasse Thun mit einem Deckungsgrad von 102,9 Prozent gut da, wie der Gemeinderat in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Die Stadtregierung und die Pensionskassenkommission wollen jedoch handeln, solange der Spielraum dafür noch gegeben ist.

Der Gemeinderat legt dem Stadtparlament nun eine Teilrevision des Personalvorsorgereglements vor, das das "langfristige Gleichgewicht" bei der städtischen Pensionskasse sicherstellen soll. Dem Thuner Gemeinderat gehören zwei SVP, zwei SP und ein CVP-Mitglied an.

Die Stadtregierung schlägt unter anderem die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,0 auf 1,75 Prozent vor. Durch den tieferen technischen Zinssatz entsteht eine Lücke beim Rentnerdeckungskapital von 16,8 Millionen Franken.

Diese Lücke müssen Stadt und Angestellte mit einem einmaligen Beitrag schliessen. Der Anteil der Stadt beträgt 12,2 Millionen Franken. In der Pensionskassenbilanz bestehen dafür Rückstellungen von rund 10 Millionen.

Senken will die Stadtregierung auch den Umwandlungssatz und zwar von 5,6 auf 5,0 Prozent. Gleichzeitig ist die Erhöhung des Rücktrittsalters für Männer und Frauen von 64 auf 65 Jahre geplant. Wer trotz Erhöhung des Rentenalters mit 64 Jahren in den Ruhestand treten möchte, muss demnach eine Rentenkürzung von bis zu 3,7 Prozent in Kauf nehmen.

Weiter geplant ist die Erhöhung der Sparbeiträge um 1,5 Prozentpunkte. Die Anpassung soll durch Umverteilung von Risiko- in Sparbeiträge erfolgen. Weiter sollen Beiträge, die bisher in einen Sonderfonds Teuerungszulage Renten einbezahlt werden, in Sparbeiträge umgewandelt werden.

Auch Rentner werden indirekt belangt

Die laufenden Pensionskassenrenten werden nach Angaben der Stadt nicht gekürzt. Dies wäre aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohnehin nicht möglich. Die Rentnerinnen und Rentner müssen dennoch, zumindest indirekt, einen Beitrag leisten, da künftig weniger Mittel in den Sonderfonds Teuerungszulage Renten fliessen werden.

Weiter soll die Pensionskasse die Möglichkeit haben, in Jahren mit hohen Teuerungsraten und bei fehlenden Mitteln im Sonderfonds einen Teuerungsausgleich auf den Renten zu Lasten der Kasse zu gewähren. Eine solche Rententeuerung kann aber nur beschlossen werden, wenn ein Mindestdeckungsgrad von 100 Prozent besteht und genügend Wertschwankungsreserven vorhanden sind.

Die vom Schweizer Stimmvolk am 24. September abgelehnte "Reform der Altersvorsorge 2020" hat keine Änderungen der Stadtratsvorlagen zur Folge. Das Stadtparlament wird sich Ende Oktober über die gemeinderätliche Vorlage beugen.

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