Strassenverkehr Statthalter weist Beschwerde gegen Tempo-30-Zone in Belp ab

hn, sda

18.6.2021 - 14:23

Der Berner Regierungsstatthalter hat am Freitag eine Beschwerde gegen eine Tempo-30-Zone in Belp abgewiesen.
Der Berner Regierungsstatthalter hat am Freitag eine Beschwerde gegen eine Tempo-30-Zone in Belp abgewiesen.
Keystone

Der Berner Regierungsstatthalter hat am Freitag die Beschwerde eines Bürgers gegen eine Tempo-30-Zone in Belp abgewiesen. Die Tempo-Massnahme sei geeignet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, heisst es in dem Entscheid.

18.6.2021 - 14:23

Der Beschwerdeführer hatte moniert, dass durch die in der Tempo-30-Zone wegfallenden Fussgängerstreifen die Verkehrssicherheit abnehme. Der Statthalter hingegen kam zum gegenteiligen Schluss: Dadurch, dass Fussgänger in einer Tempo-30-Zone die Strasse überall queren können, seien die anderen Verkehrsteilnehmenden zu erhöhter Wachsamkeit verpflichtet.

Zusammen mit einem kürzeren Bremsweg bei Tempo 30 nehme die Verkehrssicherheit zu. Ausserdem würde die Aufrechterhaltung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf den Gemeindestrassen eine Umgehung der Tempo-30-Zonen auf den Kantonsstrassen begünstigen. Eine solche Verlagerung des Verkehrs ins Quartier hinein gelte es zu verhindern.

Die betroffene Zone befindet sich im Perimeter Mittelstrasse, Kefiggässli, Sägetstrasse, Belpbergstrasse und Dorfstrasse.

hn, sda