Grosser Rat – BE Steuerabzug für Drittbetreuung von Kindern steigt im Kanton Bern

sr, sda

14.9.2022 - 11:36

Die Kosten für Kinderbetreuungen wie hier in einer Kita in Darmstadt D sollen im Kanton Bern stärker von den Steuern abgezogen werden können. Das will der Grosse Rat. (Archivbild)
Die Kosten für Kinderbetreuungen wie hier in einer Kita in Darmstadt D sollen im Kanton Bern stärker von den Steuern abgezogen werden können. Das will der Grosse Rat. (Archivbild)
Keystone

Im Kanton Bern steigen aller Voraussicht nach die maximal zulässigen Steuerabzüge für die Drittbetreuung von Kindern bis 14 Jahre auf 16'000 Franken. Heute beträgt der Maximalabzug 12'000 Franken. Das hat der bernische Grosse Rat am Mittwoch beschlossen.

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Er nahm diese Änderung im Rahmen einer Revision des kantonalen Steuergesetzes vor. Die Erhöhung soll für eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Berufstätigkeit sorgen und die Attraktivität des Kantons Bern als Wirtschaftsstandort steigern

Die Gesetzesrevision wird zwei Lesungen unterzogen – erst die erste Lesung ging am Mittwoch über die Bühne. Die zweite Lesung folgt später. Noch ist die Erhöhung des Kinderbetreuungsabzugs also nicht ganz unter Dach und Fach.

Bereits im Jahr 2019 hatte der Grosse Rat bei einer früheren Steuergesetzrevision den Kinderbetreuungsabzug von damals 8000 auf 16'000 Franken erhöht. Er korrigierte diesen Betrag dann aber in der zweiten Lesung im Jahr 2000 auf 12'000 Franken. Zwei Jahre später ist das Kantonsparlament also doch bereit, 16'000 Franken Abzug zu gewähren.

Der Präsident der grossrätlichen Finanzkommission (Fiko), Daniel Bichsel (SVP/Zollikofen), sagte im Rat, die Erhöhung bedeute für den Kanton Mindereinnahmen von einer Million Franken pro Jahr. Die bernischen Gemeinden erhielten insgesamt eine halbe Million Franken weniger. Das seien tragbare Mindereinnahmen, hiess es im Rat.

Solaranlagen werden steuerlich gefördert

Mit der neuen Steuergesetzrevision geht es in erster Linie um Anpassungen des kantonalen Rechts an Bundesrecht. Doch wollen Kantonsregierung und Grosser Rat mit der Revision auch die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen fördern. Zudem sollen steuerliche Ungleichheiten bei der Behandlung dieser Anlagen beseitigt werden.

Das ist das Kernstück der Revision, wie die kantonale Finanzdirektorin Astrid Bärtschi am Dienstag bei Beginn der Debatten sagte. Beschlossen hat der Grosse Rat am Mittwoch in erster Lesung, dass der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom im Umfang des Eigenbedarfs neu steuerfrei ist.

Auch können neu die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen auf Neubauten bei der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. Einen wichtigen Artikel wies das Kantonsparlament aber an die vorberatende Fiko zurück. Mit diesem Artikel sollen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen generell von der amtlichen Bewertung von Liegenschaften ausgenommen werden.

Die Kommission beantragte Rückweisung, weil ihr laut den Worten ihres Sprechers schien, dieser Artikel könne für eine neue Ungleichbehandlung sorgen, nämlich zuungunsten der Landwirtschaft. Das will sie nun bis zur zweiten Lesung näher prüfen.

Liegenschaftssteuersatz bleibt, wie er ist

Der Grosse Rat entschied auch, dass der Liegenschaftssteuersatz in den bernischen Gemeinden weiterhin höchstens 1,5 Promille des amtlichen Wertes eines Grundstücks betragen darf. Er lehnte einen Antrag der Kommissionsminderheit ab, diesen auf zwei Promille anzuheben und damit den Gemeinden mehr Spielraum zu geben.

Die Urheberinnen und Urheber des Antrags sind der Auffassung, im Kanton Bern seien die amtlichen Werte von Liegenschaften zu tief angesetzt. Sie verweisen auf einen Bundesgerichtsentscheid. Die Lausanner Richter taxierten 2021 den vom Grossen Rat 2020 angesetzten Medianwert für die amtliche Bewertung auf 70 Prozent des Verkehrswerts als zu niedrig.

Das Bundesgericht fand, mit dem gewählten Modell würden Hausbesitzende gegenüber anderen Teilen der Bevölkerung zu sehr privilegiert und hob den entsprechenden Beschluss des Grossen Rates auf.

Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Kommissionsminderheit zur Steueranlage des Kantons Bern. Eine Koalition aus Links-Grün und Teilen der Mitte wollte, dass der Beschluss des Grossen Rats zur Steueranlage künftig immer der fakultativen Volksabstimmung untersteht, nicht nur – wie dies heute der Fall ist – wenn die Anlage 3,26 übersteigt.