Der bernische Grosse Rat hat am Montag die Revision des kantonalen Steuergesetzes in erster Lesung mit 90 zu 49 Stimmen verabschiedet. Bei temporären Steuererleichterungen für Unternehmen muss die Finanzkommission (FiKo) nochmals über die Bücher.
Zu dieser Gesetzesbestimmung lagen im Rat Anträge vor, die sicherstellen wollten, dass gewährte Steuererleichterungen zurückbezahlt werden müssten, sofern ein Unternehmen nach zehn Jahren den Kanton Bern verlässt.
Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten entschied der Grosse Rat, das Thema an die Fiko zurückzugeben und sich bei der zweiten Lesung der Gesetzesrevision im Frühjahr 2020 nochmals damit zu befassen. Bei diesen Steuererleichterungen geht es um ein Instrument der Standortförderung. Damit sollen Unternehmen in den Kanton gelockt werden.
Bürgerliche Mehrheit setzte sich durch
In der zweitägigen Detailberatung zum geänderten Steuergesetz folgte das Parlament im übrigen durchgehend der Linie von Kantonsregierung und bürgerlicher Mehrheit. Mit der Revision setzt der Kanton Bern die Unternehmenssteuerreform des Bundes um, will aber auch Privatpersonen steuerlich entlasten.
SP, Grüne und Teile der EVP lehnten die Revision in der Schlussabstimmung ab, weil sie die Bundesvorgaben maximal umsetze und zu den geplanten Steuersenkungen keine Gegenfinanzierung vorgesehen sei. Die bürgerliche Seite sprach hingegen von einer «massvollen» Revision im Interesse der bernischen Volkswirtschaft.
Parallel zur zweiten Lesung wird sich das Parlament im März zudem mit der Festlegung der amtlichen Werte für Grundstücke beschäftigen und dabei die Höhe des sogenannten Zielmedianwertes per Dekret festlegen. Von der Neubewertung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken werden höhere Steuereinnahmen erwartet.
Kapitalsteuer wird gesenkt
Die linksgrüne Ratsseite unterlag in der Detailberatung mit allen Änderungsanträgen, die bezweckten, steuerliche Ermässigungen für Unternehmen tiefer anzusetzen als die Bundesvorgaben maximal erlauben – etwa bei der Dividenbesteuerung.
Auch wehrte sich die Linke vergeblich gegen eine tiefere Kapitalsteuer. Der Rat stimmte mit 88 zu 59 Stimmen der Senkung der Kapitalsteuer von heute 0,3 Promille auf neu 0,05 Promille zu. Dies hat Mindereinnahmen von 7 Millionen Franken zur Folge.
Nathalie Imboden (Grüne/Bern) kritisierte, mit dieser «Quasi-Abschaffung» der Kapitalsteuer setze der Kanton Bern ein falsches Signal. Adrian Haas (FDP/Bern) gab zu bedenken, dass ohne Senkung der Wegzug von Unternehmen drohe.
Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) wies darauf hin, dass Statusgesellschaften, deren Steuerprivilegien mit den Bundesvorgaben wegfallen, künftig mehr bezahlen müssten. Diese Mehrbelastung müsse jedoch «erträglich» bleiben.
Die Vorlage enthält auch Steuererleichterungen für Privatpersonen. Bereits letzten Donnerstag hatte der Grosse Rat mit knapper Mehrheit entschieden, den Steuerabzug für Kita-Kosten von heute 8000 auf maximal 16'000 Franken zu verdoppeln.
Senkung der Steueranlage ab 2021 geplant
Die Steuergesetzrevision ist Teil eines Gesamtpaketes, das ab 2021 eine Senkung der kantonalen Steueranlage vorsieht. Diese Senkungen werden im Rahmen der Budgetberatungen beschlossen.
Das Steuergesetz erlaubt neu, bei juristischen Personen bis maximal 20 Prozent tiefere Steuern anzusetzen. Die Linke unterlag letzte Woche mit dem Begehren, diesen Spielraum auf höchstens 10 Prozent zu beschränken.
Auch blitzten die Grünen mit dem Antrag ab, jede Veränderung der Steueranlage dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Im weiteren scheiterte ein erneuter Angriff auf die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer. Die Ratsmehrheit hielt an dieser Steuer fest.
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