StädtebauStimmrechtsbeschwerde gegen Berner Viererfeld-Überbauung
hn, sda
18.2.2022 - 09:26
Die Berner Stadträtin Simone Machado von der Grün-alternativen Partei (GaP) und ihr ehemaliger Stadtratskollege Luzius Theiler haben Stimmrechtsbeschwerde gegen die geplante Grossüberbauung auf dem Viererfeld in Bern eingereicht.
Keystone-SDA, hn, sda
18.02.2022, 09:26
SDA
Das Stadtparlament hat Anfang Februar die Vorlage zuhanden der Volksabstimmung vom 15. Mai verabschiedet. Zwar fiel die Zustimmung mit 54 zu 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen letztlich klar aus. Eine Mitte-Links-Mehrheit setzte sich durch. Doch nach wie vor gibt es Fundamentalopposition gegen die Überbauung, namentlich von der SVP und von der kleinen Grün-alternativen Partei.
GaP-Stadträtin Machado kündigte schon im Stadtrat an, eine Stimmrechtsbeschwerde in der Schublade zu haben. Nun hat sie diese eingereicht, wie sie am Freitag mitteilte.
Machado und ihr Mitstreiter, alt Stadtrat Luzius Theiler, sehen bei dem Abstimmungsgeschäft die Einheit der Materie verletzt. Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: Zum einen geht es um einen Kredit von knapp 125 Millionen Franken für die weitere Planung und den Bau der notwendigen Infrastruktur, zum anderen um die Abgabe des Baulands im Baurecht.
Durch die Vermischung unterschiedlicher Fragestellungen in einer Abstimmungsvorlage könne der freie Wille der Stimmenden nicht zum Ausdruck kommen. Zudem könnten die Finanzkompetenzen der Stimmbevölkerung gemäss der Gemeindeordnung nicht an den Gemeinderat delegiert werden, halten die Beschwerdeführenden in einer Mitteilung fest.
Das Viererfeld ist eine grosse, heute noch hauptsächlich landwirtschaftlich genutzte Fläche am Rand der Innenstadt von Bern. Dort soll ein neues Stadtquartier mit rund 1100 Wohnungen entstehen. Nach jahrzehntelangem Hin und Her hiess das Volk 2016 die Zonenpläne gut und gab damit grünes Licht für die weitere Planung. Die Abstimmung vom Mai gilt nun als «letzter Meilenstein» für das Grossprojekt.
Die für die Beschwerde zuständige Regierungsstatthalterin muss nun unter anderem entscheiden, ob sie der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzieht oder nicht. Diese Frage hat Einfluss darauf, ob die Abstimmung im Mai wie geplant stattfinden kann.
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