Bahn SVP und SP fordern Nachbesserungen am BLS-Gesetz

zc, sda

12.6.2023 - 11:25

Das BLS-Gesetz hat in der Vernehmlassung gemischte Reaktionen ausgelöst. (Symbolbild)
Das BLS-Gesetz hat in der Vernehmlassung gemischte Reaktionen ausgelöst. (Symbolbild)
Keystone

Die Begeisterung über das neue bernische BLS-Gesetz hält sich in Grenzen. SVP und SP haben in der Vernehmlassung Nachbesserungen gefordert.

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Der Regierungsrat habe es sich zu leicht gemacht, teilte die SVP am Montag zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist mit. Er lege zwar eine Untergrenze für die Beteiligung des Kantons an der BLS fest. Doch allein damit lasse sich nicht sicherstellen, dass der Versorgungsauftrag erfüllt werde und der Kanton seine mobilitätspolitischen Ziele erreichen könne.

Zudem sollte das Gesetz laut SVP Klarheit darüber schaffen, wie der Kanton seine Rolle als Eigner wahrnehmen könne. Das habe ja auch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates gefordert.

Die SP begrüsst das BLS-Gesetz im Grundsatz. Für sie ist es zentral, dass das Bahnunternehmen mehrheitlich im Besitz der Allgemeinheit bleiben soll. Der Zweck der kantonalen Beteiligung sei aber noch unvollständig umschrieben.

Als Mehrheitseigner solle der Kanton darauf hinwirken, dass die BLS das gesamte Kantonsgebiet gut erschliesse und zudem die Ticketpreise der Kaufkraft anpasse. Weiter verlangt die SP für das BLS-Personal einen Gesamtarbeitsvertrag sowie eine Vertretung im Verwaltungsrat.

Diesen beiden Forderungen schliesst sich der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, an. Der Kanton Bern solle zudem auf ein ausgewogenes Lohngefüge des Personals achten und dafür sorgen, dass es keine Lohnexzesse gebe.

Mit dem neuen Gesetz kommt der Kanton Bern einem Auftrag seiner Verfassung nach und schafft eine gesetzliche Grundlage für seine Beteiligung an der BLS. Mehrheitseigner soll er bleiben. Der Anteil beträgt heute 55,75 Prozent. Das Gesetz legt zudem fest, welche Zwecke der Kanton mit seiner Beteiligung an der BLS verfolgt.