Spitäler Teilerfolg für Berner Lindenhofgruppe vor Bundesverwaltungsgericht

zc, sda

16.2.2021 - 18:14

Stimmungsbild aus einer Geburtenabteilung in Zürich. Die Berner Lindenhofgruppe hat im Streit um ihren Leistungsauftrag in der Geburtshilfe einen juristischen Teilerfolg errungen.
Stimmungsbild aus einer Geburtenabteilung in Zürich. Die Berner Lindenhofgruppe hat im Streit um ihren Leistungsauftrag in der Geburtshilfe einen juristischen Teilerfolg errungen.
Keystone

Juristischer Erfolg für die Berner Lindenhofgruppe: Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerde gegen die Spitalliste Akutsomatik 2019 des Kantons Bern teilweise gutgeheissen. Betroffen ist insbesondere die Geburtshilfe im Lindenhofspital.

Gemäss dem am Dienstag publizierten Urteil muss der Kanton Bern seinen Entscheid von 2019 nochmals prüfen. Der Regierungsrat hatte es damals abgelehnt, Leistungsaufträge für gewisse bestehende Angebote an den Standorten Lindenhof und Sonnenhof zu erteilen. Dagegen wehrte sich die Lindenhofgruppe vor Gericht.

Der Kanton werde nun weitere Abklärungen treffen, erklärte Gundekar Giebel von der bernischen Gesundheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. So werde er prüfen, ob das Lindenhofspital bei den Neugeborenen das Inselspital derart stark entlaste, dass dies auf der Spitalliste in geeigneter Form abzubilden wäre.

Giebel wies weiter darauf hin, dass der Kanton nur Leistungsaufträge an Spitäler und Kliniken erteilen kann, welche die entsprechenden formalen Anforderungen dafür erfüllten. In Einzelfällen könne der Kanton aber Ausnahmen gewähren, ohne dies in der Spitalliste abzubilden.

Geburtshilfe im Lindenhofspital

Die Lindenhofgruppe freut sich über den Teilerfolg vor Gericht. Sie begrüsst insbesondere den Entscheid zur Geburtshilfe, wie die Medienstelle auf Anfrage mitteilte.

So können auch weiterhin Wöchnerinnen ab der 34. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2000 Gramm entbinden. Das sei «absolut im Sinn der Berner Bevölkerung» und trage massgeblich zur Versorgungssicherheit im Kanton bei.

Auch im Fall Sonnenhofspital habe der Kanton die Versorgungsrelevanz ungenügend abgeklärt, wie das Gerichtsurteil nun zeige. Nun könne die Lindenhofgruppe den eingeschlagenen Weg fortsetzen und weiterhin den weitaus grössten Teil der gynäkologischen Tumore behandeln. Ausgenommen seien nur zwei äusserst selten auftretende Tumorarten.

Noch drei Beschwerden hängig

Gegen die Spitalliste Akutsomatik wurden insgesamt sechs Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Eine wurde zurückgezogen, drei Beschwerden sind noch hängig. Bekannt ist nebst der Lindenhofgruppe auch der Entscheid im Fall Spitalzentrum Biel AG.

Diese ist vor Gericht abgeblitzt, wie die «Berner Zeitung» am vergangenen Samstag berichtet hatte. Das Bieler Spital hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr der Regierungsrat den Leistungsauftrag für die Behandlung gynäkologischer Tumore entzogen hatte.

Das Spital darf die entsprechenden Eingriffe bis sechs Monate nach dem Urteil weiter durchführen – also bis Juli. In dieser Zeit will es laut BZ das Gesuch an die Regierung stellen, das Spital in diesem Bereich doch noch auf der Liste zu behalten.

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