SpitälerTeilrevision des Spitalversorgungsgesetzes geht in Vernehmlassung
SDA
5.12.2019 - 10:04
Die Berner Spitäler sollen künftig dem Kanton die Löhne ihrer Chefärzteschaft melden müssen. Diese neue Regelung ist eine von drei Änderungen im Spitalversorgungsgesetz. Die Teilrevision geht nun in die Vernehmlassung.
Weiter sollen Spitäler, die auf der Spitalliste stehen, verpflichtet werden, Frauen eine vertrauliche Geburt zu ermöglichen. Bei einer solchen Geburt trifft das Spital Massnahmen, damit das soziale Umfeld der Frau keine Kenntnis erhält. Pro Geburt soll der Kanton eine Pauschale für den Mehraufwand ausrichten, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt.
Schliesslich soll auch eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit der Kanton bei den Psychiatriekliniken weiterhin auf Baurechtszinse verzichten und reduzierte Mieten gewähren kann.
Diese Praxis gilt für die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) für das Psychiatriezentrum Münsingen und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland-Berner Jura seit 2017. Damals wurden die Institutionen in Aktiengesellschaften umgewandelt.
Wegen der finanziellen Tragbarkeit wurde der Kapitalisierungsbedarf so berechnet, dass der Kanton auf Baurechtszinsen verzichtet und reduzierte Mietzinse verlangt. Das Kantonsparlament stimmte dieser Regelung für die ersten fünf Jahr zu und beauftragte die Regierung, eine neue, unbefristete Rechtsgrundlage zu schaffen. Diese legt der Regierungsrat nun mit der Teilrevison vor.
Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Februar 2020.
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