Verkehrspolitik Tempo-30-Gegner feiern Etappensieg – Bern zieht vor Bundesgericht

SDA

16.12.2019 - 14:33

Die Gegner neuer Tempo-30-Zonen im Berner Marzili und im Oberen Kirchenfeld feiern einen Etappensieg: Das kantonale Verwaltungsgericht teilt ihre Ansicht, dass die Stadt zu forsch vorgegangen ist. Das geht aus zwei Urteilen hervor, die am Montag publiziert wurden.

Trotzdem bleibt das Tempo-30-Regime einstweilen bestehen. Denn die Stadt Bern zieht die beiden Urteile ans Bundesgericht weiter, wie die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS) auf Anfrage bekanntgab. Bis das höchste Gericht entschieden hat, bleiben die umstrittenen Geschwindigkeitsbeschränkungen in Kraft.

Betroffen sind die Dalmazibrücke sowie die Aar-, Marzili- und Sulgeneckstrasse im Marziliquartier, ebenso die Jungfrau- und die Marienstrasse im Oberen Kirchenfeld. Im Sommer 2018 führte die Stadt hier vorübergehend Tempo 30 ein, in Zusammenhang mit den Verkehrsumleitungen während der Sanierung der Kirchenfeldbrücke.

Umstrittenes «Providurium»

Die Bauarbeiten sind längst beendet, doch die Stadt hat die Signalisationen bis heute nicht entfernt. Vielmehr publizierte die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün Anfang 2019 zwei Verfügungen, mit denen sie Tempo 30 dauerhaft einführen wollte.

Davon wollen mehrere Anwohner und der TCS nichts wissen; sie reichten Beschwerden ein. Zudem wollten sie verhindern, dass aus dem Provisorium stillschweigend ein «Providurium» werde: Tempo 30 sei nicht statthaft, solange die Beschwerden hängig seien.

Die Stadt hingegen ersuchte den Regierungsstatthalter, den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen – was dieser auch tat. Ein Hin und Her zwischen Temporegimes könnte Verwirrung stiften und für die Verkehrssicherheit problematisch werden, befand der Statthalter.

Statthalter zurückgepfiffen

Anders sieht es das Verwaltungsgericht. Tempo 30 sei im vergangenen Jahr als zeitlich begrenztes Provisorium bewilligt worden. Die Massnahme sei ausschliesslich dem vorübergehenden Mehrverkehr geschuldet gewesen, der sich in Zusammenhang mit der Sperrung der Kirchenfeldbrücke ergeben habe.

Die provisorische «Baustellen-Signalisation» könne problemlos entfernt werden. Falls die Beschwerden gegen Tempo 30 dereinst scheitern sollten, müsste das Provisorium sowieso durch eine fixe Signalisation ersetzt werden.

«Latent gefährlich»

Die Stadt gibt sich nicht geschlagen, wie TVS-Generalsekretär Stefan Schwarz auf Anfrage deutlich machte. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts werde weitergezogen, weil die Situation auf den fraglichen Strassen «latent gefährlich» sei.

Bei der Jungfrau-/Marienstrasse müssten sich immer mehr Velofahrer zwischen dem fliessenden Autoverkehr und den parkierten Autos durchzwängen. Bei der Sulgeneckstrasse stehe die Sicherheit der Schulkinder im Vordergrund, die im unteren Teil die stark abfallende Strasse queren müssten.

«In all diesen Fällen sind wir überzeugt, dass die Reduktion des Tempos von heute 50 km/h auf 30 km/h eine signifikante Reduktion der Risiken mit sich bringt», erklärte Schwarz.

Das bedeute mehr Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler des Marzili-Schulhauses, aber auch für die Besucher des Marzili-Bades im Sommer. Dem gegenüber stünden ein paar wenige Sekunden Zeitgewinn für Autofahrer bei Tempo 50.

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