Coronavirus – SolothurnTestpflicht in Solothurner Heimen und Spitex-Organisationen
chhi, sda
24.11.2021 - 15:16
Ab dem 1. Dezember müssen sich Mitarbeitende von Solothurner Heimen und Spitex-Organisationen wöchentlich zwei Mal auf Covid-19 testen lassen. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher von Heimen ein Covid-Zertifikat vorweisen.
chhi, sda
24.11.2021, 15:16
SDA
In Innenräumen der Heime gilt überdies Maskenpflicht. Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage verstärke der Kanton Solothurn die Schutzmassnahmen in Alters- und Pflegeheimen, Heimen für Menschen mit einer Behinderung und Spitex-Organisationen, teilte die Regierung am Mittwoch mit.
Testen müssen sich auch alle bereits geimpften Heim-Mitarbeitenden, wie die Solothurner Staatskanzlei auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA präzisierte. Von der neuen Testpflicht ausgenommen sind einzig Covid-Genesene und Mitarbeitende, die eine dritte Impfung (Booster-Impfung) mit dem Covid-Zertifikat belegen können. Die Kosten für die Tests in Heimen übernimmt der Kanton.
«Mitarbeitende, die die Testpflicht verweigern, müssen damit rechnen, dass ihr Arbeitgeber ordentliche personalrechtliche Massnahmen wie Ermahnungen oder Verweise ausspricht», ergänzt das Solothurner Gesundheitsamt.
Innerhalb von knapp drei Wochen sollen gemäss Mitteilung mobile Impfteams alle Bewohner und Bewohnerinnen der 62 Solothurner Alters- und Pflegeheime mit einer Booster-Impfung bedienen. Wer sofort eine Auffrischimpfung wünsche, erhalte diese bis Ende dieser Woche, hiess es in der Mitteilung weiter.
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