Wohnen Thuner Gemeinderat unterbreitet Gegenvorschlag zur Wohn-Initiaitve

hn, sda

28.5.2024 - 11:33

Der Thuner Gemeinderat hat zur Wohn-Initiative einen Gegenvorschlag erarbeitet. (Symbolbild)
Der Thuner Gemeinderat hat zur Wohn-Initiative einen Gegenvorschlag erarbeitet. (Symbolbild)
Keystone

Die Thuner Stadtregierung hat einen Gegenvorschlag zur Wohn-Initiative erarbeitet. Das Volksbegehren will, dass mindestens 15 Prozent der Wohnungen in Thun im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften sind. Dieses Ziel erachtet der Gemeinderat als zu hoch gesteckt.

28.5.2024 - 11:33

Stattdessen schlägt der Gemeinderat vor, bis 2045 tausend zusätzliche gemeinnützige Wohnungen zu schaffen. Die Wohnungen sollen bis dann entweder geplant oder bereits gebaut sein. Dieses Ziel berücksichtigte die absehbaren gemeinnützigen Wohnbauprojekte, schreibt die Stadtregierung in einer Mitteilung vom Dienstag.

Sie gibt zu bedenken, dass die Entwicklung des gemeinnützigen Wohnungsbaus von mehreren Faktoren abhängig sei, die die Stadt nur zum Teil beeinflussen könne. So seien grössere gemeinnützige Wohnbauprojekte meist planerisch komplex und benötigten viel Zeit. Auch hohe Bodenpreise setzten Grenzen.

Ausserdem seien die Baurechtsverträge mit den Thuner Wohnbaugenossenschaften grösstenteils bis 2045 gültig. Die Wahrscheinlichkeit, dass bis 2045 auf den bereits bebauten Flächen zusätzliche Wohnungen entstünden, sei daher gering. Eine allzu starke Forcierung berge die Gefahr, dass gute Bausubstanz vernichtet würde. Dies wäre weder nachhaltig noch wirtschaftlich, hält der Gemeinderat fest.

Nur teilweise gültig

Die Thuner Wohn-Initiative ist nur teilweise gültig. Von den Behörden für ungültig erklärt wurde jener Teil des Volksbegehrens, das die Frist für die Umsetzung umriss. Gültig blieb hingegen die Forderung nach den 15 Prozent.

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, den Gegenvorschlag anzunehmen und die Initiative abzulehnen. Folgt das Parlament dem Antrag, wird die Initiative zurückgezogen. Das hat das Initiativkomitee bereits signalisiert.

Bei einem formellen Rückzug entfiele die Volksabstimmung, und die Umsetzung des Gegenvorschlags könnte direkt an die Hand genommen werden.

Falls der Stadtrat sowohl den Gegenvorschlag als auch die Initiative ablehnt, kommt es zur Volksabstimmung über die Thuner Wohn-Initiative. Entscheidet sich der Stadtrat nur für die Annahme der Initiative, entfällt die Volksabstimmung und die Initiative wird umgesetzt.

hn, sda