ProzessTotal 49 Jahre Freiheitsstrafe gegen sieben Drogenhändler
SDA
3.12.2019 - 14:12
Ein Berner Gericht hat sieben Afrikaner zu Freiheitsstrafen von zusammengezählt 49 Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Regionalgericht sprach die sieben Männer schwerer Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und teilweise der Geldwäscherei schuldig.
Wie aus dem am Dienstag Medienschaffenden abgegebenen Urteil hervorgeht, wurden alle sieben Angeklagten wegen mengenmässig qualifizierten, banden- und gewerbsmässig begangenen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
In sechs Fällen kommt Geldwäscherei dazu, teilweise gewerbsmässig begangen. Die tiefste Strafe beträgt 3 Jahre 9 Monate, die höchste 10 Jahre 2 Monate.
Der älteste Verurteilte ist 59 Jahre alt, der jüngste 34. Ihnen warf die Staatsanwaltschaft vor, in verschiedenen Rollen als Organisatoren, Transporteure und Grossverteiler an einem umfangreichen Kokainhandel zwischen Holland und der Schweiz beteiligt gewesen zu sein. In mehreren Anklagepunkten wurden die Beschuldigten freigesprochen.
Total rund 95 Kilo Kokain
Die Staatsanwaltschaft sprach vor dem Prozess von einem Handel mit insgesamt 110 Kilo Kokain. Laut Gerichtspräsident Jürg Christen haben sich die sieben Personen des Besitzes, des Transports und teilweise des Verkaufs von insgesamt rund 95 Kilo Kokain schuldig gemacht. Die Spannweite reicht von rund 5 bis gut 27 Kilo pro Person.
Nicht aufgrund der Drogenmenge, aber von den involvierten Behörden und der Informationsflut her sei der Prozess aussergewöhnlich gewesen, sagte Gerichtspräsident Jürg Christen bei der Urteilseröffnung.
Ein Teil der Angeklagten wurde im Ausland verhaftet. Es waren laut Christen viele Ersuchen um Rechtshilfe nötig. Bei den Ermittlungen waren auch Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei beteiligt.
Der Prozess in Bern dauerte drei Wochen lang. Die Anklageschrift umfasste gut 160 Seiten. Die meisten der Verurteilten befinden sich im vorzeitigen Strafvollzug respektive in Sicherheitshaft. Das Urteil kann weitergezogen werden.
Ausgangspunkt: Ersatzreifen
Berner Polizisten kamen dem Netzwerk im März 2015 auf die Spur, als sie zwei Männer in einem Auto kontrollierten. In einem Ersatzreifen entdeckten die Polizisten vier Kilo Kokain. Die Ermittlungen zeigten, dass die beiden Männer nicht zum ersten Mal Kokain von Holland in die Schweiz gebracht hatten.
Zur selben Zeit ermittelten die Bundesbehörden gemeinsam mit Westschweizer Kantonen gegen ein Holland-Schweiz-Netzwerk. Dessen Transporteure brachten das Kokain in Fahrzeugen oder als Bodypacker im eigenen Körper in Schweizer Depots.
Die Ermittlungen wurden koordiniert, und nach und nach gab es weitere Drogenfunde. So stiessen die Fahnder im Raum Köniz auf einen Mann, der nicht weniger als 201 Fingerlinge voller Kokain in seinem Körper ins Land geschmuggelt hatte.
Die Drogen wurden laut Anklage zu Grosshändlern in Depots im Kanton Bern sowie in Basel, Vevey und Lausanne gebracht. Von dort aus wurde das Kokain weiter verteilt.
Staatsanwältin insgesamt zufrieden
Gerichtspräsident Christen sagte am Schluss der dreieinhalbstündigen Urteilseröffnung zu den Angeklagten, einige von ihnen hätten um eine zweite Chance gebeten. Diese zweite Chance erhielten sie – nur halt nicht sofort. Wenn diese zweite Chance komme, müssten sie packen, so der Richter zu den sieben Männern. Ein Teil von ihnen war laut Christen geständig, andere waren es nicht.
Staatsanwältin Pia Marti hatte vor Gericht Freiheitsstrafen in der Höhe von insgesamt 72 Jahren beantragt. Nach der Urteilseröffnung sagte sie auf Anfrage, sie sei zufrieden, dass das Gericht mehrheitlich der Anklage gefolgt sei. Die einzelnen Freisprüche müsse sie noch genauer prüfen. Ob das Urteil weitergezogen werde, sei offen.
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