Bundesgericht Toter Häftling: Strafuntersuchung gegen Arzt zurecht eingestellt

zs, sda

26.7.2022 - 12:22

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Mutter eines Häftlings abgewiesen. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Mutter eines Häftlings abgewiesen. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Mutter eines jungen Mannes abgewiesen, der im Dezember 2018 in der Zelle der Berner Polizeiwache starb. Der 20-Jährige hatte an einer Weihnachtsparty verschiedene Drogen konsumiert, was zum Tod des Mannes führte.

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Der junge Mann war am 25. Dezember 2018 von der Polizei angehalten worden. Nach einem positiven Drogenschnelltest wurde er auf die Polizeiwache gebracht. Ein Arzt wurde aufgeboten, um zu beurteilen, ob der Mann hafterstehungsfähig ist oder allenfalls in ein Spital gebracht werden muss. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Arzt ging davon aus, dass die Hauptwirkung der Drogen vorbei sei. Er wies die Polizisten an, den jungen Mann alle zwei Stunden auf Lebenszeichen zu untersuchen. Am 26. Dezember 2018 um 5.40 Uhr wurde der 20-Jährige tot in der Zelle aufgefunden.

Korrektes Gutachten

Die danach eingeleitete Strafuntersuchung gegen den Arzt stellte die Staatsanwaltschaft im April 2020 ein. Sie hatte untersucht, ob der Tatbestand der fahrlässigen Tötung, der Aussetzung oder der Unterlassung der Nothilfe erfüllt war.

Die Mutter des Verstorbenen verlangte die Aufhebung der Einstellungsverfügung und die Weiterführung der Untersuchung. Das Bundesgericht kommt nun jedoch zum Schluss, dass die Einstellung zurecht erfolgte.

Es hast die Rügen der Mutter abgewiesen, wonach die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig untersucht habe und das von der Rechtsmedizin erstellte Rechtsgutachten ungenügend gewesen sei. (Urteil 6B_1055/2020 vom 13.6.2022)