Die Berner Kantonsregierung schalte sich ungebührlich in den Abstimmungskampf zum Tram Bern-Ostermundigen ein, finden die Gegner der Vorlage. Sie ergänzen darum eine Beschwerde, die sie beim Bundesgericht deponiert haben.
Das Referendumskomitee "Nein zum Luxustram nach Ostermundigen" kritisierte in seiner im Januar eingereichten Beschwerde die Abstimmungsbotschaft als punktuell einseitig und teilweise falsch.
Das Bundesgericht erkannte der Beschwerde Anfang Februar keine aufschiebende Wirkung zu. Das heisst, die kantonale Abstimmung über das Tramprojekt findet wir vorgesehen am 4. März statt. In der Sache wird das Bundesgericht aber erst noch entscheiden müssen.
Nun wollen die Beschwerdeführer laut Mitteilung vom Freitag die Beschwerde mit den von ihnen als unstatthaft empfundenen Interventionen des Regierungsrats in den Abstimmungskampf ergänzen.
Dabei geht es unter anderem um Inserate in der Presse, eine Medienmitteilung und um ein Gruppenfoto des Regierungsrats auf der Webseite des Pro-Komitees.
Regierungsräte hätten sich im Abstimmungskampf zurückzuhalten, auch als Privatperson, ist das Referendumskomitee der Ansicht. Dies vor allem deshalb, weil die Stimmbürger nicht unterscheiden könnten, ob eine Intervention eines Regierungsrates nun behördlich oder privat erfolge.
Mit harten Bandagen
Der Abstimmungskampf um das Tramprojekt läuft derzeit heiss. Die Tram-Gegner mussten sich ebenfalls harsche Kritik an ihrer Abstimmungskampagne gefallen lassen. Sie hatten behauptet, 80 Prozent der Stadtberner könnten sich für das Tramprojekt nicht erwärmen.
Im vergangenen November wurde die Tramvorlage in einer kommunalen Abstimmung in der Stadt Bern mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 62 Prozent angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 33 Prozent.
Die Tram-Gegner hätten einfach kurzerhand die Stimm-Abstinenten zu den Nein-Stimmen dazu gezählt, so der Vorwurf. In der "Berner Zeitung" war die Rede von einer "dreisten Masche" und im "Bund" beschrieb Politologe Louis Perron das Vorgehen als irreführend.
Die Gegner konterten, dass sie mit dem Inserat auf die tiefe Stimmbeteiligung bei der städtischen Tram-Abstimmung hinweisen wollten. Tatsache sei nämlich, dass zwei Drittel der Stadtberner Stimmberechtigten keine Stimme zum Tram abgegeben hätten und sich damit nicht für das Projekt erwärmen konnten.
Am 4. März geht es bei der kantonalen Abstimmung um einen Kredit von 102 Mio. Franken zugunsten des Tramprojekts. Tramgegner haben dagegen ein Referendum ergriffen, das sich gegen den entsprechenden Grossratsbeschluss richtet.
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