Auf dem Gelände des ehemaligen Tramdepots Bern im Burgernziel beginnen demnächst die Bauarbeiten für eine Wohn- und Geschäftsüberbauung. Die Bauherrschaft startet damit, obwohl eine Volksinitiative für den Erhalt des Tramdepots zustande gekommen ist.
Wie eine Mediensprecherin der Gebäudeversicherung Bern (GVB) am Freitag auf Anfrage zu einer Mitteilung sagte, geht die Bauherrschaft davon aus, dass diese Volksinitiative für unzulässig erklärt wird.
Die GVB und die Wohnbaugenossenschaft ACHT Bern (wbg8) verfügten über eine rechtskräftige Baubewilligung, sagte Mediensprecherin Tina Balmer weiter. GVB und wbg8 sind die Bauherrinnen.
Auf dem Areal des ehemaligen Tramdepots ist eine Überbauung mit 101 Wohnungen, einer Kindertagesstätte, Lokalitäten für eine Basisstufe, einem Quartierrestaurant, einer Migros-Filiale und weiteren Ladenräumlichkeiten geplant. Die Vorbereitungsarbeiten beginnen am 18. Mai.
GVB und wbg8 gehen von einer zweijährigen Bauzeit aus. Am 18. Mai werden Fahrleitungsprovisorien auf der Thunstrasse errichtet, an welcher das ehemalige Tramdepot liegt. Parallel dazu werden die auf dem Grundstück vorhandenen Schadstoffe entfernt.
Auch beginnen Vorbereitungen für den Abriss der Gebäude und für den Aushub. Die eigentlichen Bauarbeiten sollen im Herbst dieses Jahres beginnen. Die Urheber der Volksinitiative fordern, dass auf dem Areal des Tramdepots Burgernziel günstiger Wohn-, Atelier-, und Kulturraum entsteht.
Stadtregierung entscheidet über Gültigkeit
Die Berner Stadtregierung teilte am 22. November des vergangenen Jahres mit, mit 5094 gültigen Unterschriften sei die Volksinitiative für den Erhalt des Tramdepots knapp zustande gekommen. Fürs Zustandekommen eines solchen Vorstosses sind in Bern 5000 Unterschriften nötig.
Es sei aber offen, ob es zu einer Volksabstimmung kommen werde. Das Begehren müsse nun materiell geprüft werden. Dann entscheide der Gemeinderat über die Gültigkeit.
Berns Stadtschreiber Jürg Wichtermann sagte am Freitag auf Anfrage, noch habe der Berner Gemeinderat nicht über die Gültigkeit der Initiative entschieden. Das Geschäft werde vorbereitet und werde wahrscheinlich noch vor dem Sommer in die Stadtregierung gelangen.
Eine Volksinitiative habe in den seltensten Fällen eine Vorwirkung, sagte Wichtermann weiter. Die Bauherrschaft sei im Besitz des Terrains. Nichts hindere sie daran, dort zu bauen.
Falls die Initiative für gültig erklärt werde, stelle sich die Frage ihrer Durchführbarkeit. Eine Initiative könne auch für ungültig erklärt werden, wenn das Begehren gar nicht mehr realisierbar sei.
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