Für die familienexterne Kinderbetreuung können künftig 12'000 Franken abgezogen werden. Das hat der bernische Grosse Rat am Montag im Rahmen der Steuergesetzrevision 2021 beschlossen.
Die Regierung wollte sogar noch weitergehen und den Betrag von heute 8000 auf neu 16'000 Franken erhöhen. Damit verbessere man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, fanden im Parlament auch BDP, Grüne, Grünliberale und FDP.
Zu ihrer Verblüffung zogen sie den Kürzeren, weil sich die SP dem Lager von SVP, EDU und EVP anschloss. 12'000 Franken seien genug, befand die Ratsmehrheit. Dieser Betrag entspreche den durchschnittlichen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern.
Alles darüber sei ein Geschenk an Besserverdienende, hiess es von Seiten der SP, deren nationale Partei erfolgreich das Referendum gegen den höheren Kinderabzug bei der Bundessteuer ergriffen hat.
Grüne und Grünliberale, aber auch Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP) riefen die SP vergeblich auf, auch aus gleichstellungspolitischen Gründen für den höheren Betrag zu stimmen. In der Praxis sei es ja oft so, dass das Teilzeit-Einkommen der Frau durch die hohen Kita-Kosten aufgefressen werde.
Die Ratsmehrheit überzeugte dieses Argument nicht. Mit 83 zu 69 Stimmen sprach sich das Parlament für einen Abzug von 12'000 Franken aus.
Zurück zur Startseite