Personalgesetz Vertrauensarbeitszeit auch für die obersten Richter

SDA

22.1.2019 - 11:19

Im Kanton Bern soll die Vertrauensarbeitszeit auch für die höchsten Richterinnen und Richter eingeführt werden. Diese Änderung beantragt die Finanzkommission dem Grossen Rat für die zweite Lesung der Revision des Personalgesetzes in der Märzsession.

Das Kantonsparlament hatte sich im November bei der ersten Lesung klar für die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader der bernischen Kantonsverwaltung ausgesprochen. Wer genau davon betroffen ist, sollte die Finanzkommission (FiKo) noch genauer prüfen.

Nach der Anhörung der Justiz schlägt die FiKo nun vor, nebst den Topkadern der Verwaltung auch die Oberrichter und Verwaltungsrichter sowie leitende Funktionen bei der Staatsanwaltschaft der Vertrauensarbeitszeit zu unterstellen. Dies teilte die FiKo am Dienstag mit.

Eine Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass diese Justizstellen über eine grosse Freiheit verfügten und selbständig über den grössten Teil ihrer Arbeitszeit bestimmen könnten.

Als Ausgleich sollen die Betroffenen eine Zulage von drei Prozent des Bruttolohns erhalten. Die Regierung hatte eine Zulage von sechs Prozent vorgeschlagen, wollte die Vertrauensarbeitszeit aber auf einen kleineren Kreis von Kadern beschränken. Die FiKo will weiter nur fünf Ausgleichstage gewähren, statt zehn wie die Regierung.

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