Soziales Viel Kritik und wenig Lob für geplante Kürzungen in Asylsozialhilfe

SDA

21.2.2020 - 15:40

«Unverantwortbar», «einseitig», «kontraproduktiv»: Die Pläne der kantonalen Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zur Kürzung der Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge stossen auf teilweise scharfe Kritik. Das zeigt ein Blick auf die Vernehmlassungsantworten, welche zu den geplanten Änderungen vorliegen.

Konkret geht es um eine Revision der Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich und um eine Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (SHV). Zu reden geben vor allem neue Regeln für die sogenannt vorläufig Aufgenommenen.

Eine solche Einzelperson soll künftig nicht mehr 977 Franken Grundbedarf pro Monat erhalten, sondern neu pro Monat 382 Franken. Das geht aus Unterlagen auf der Internetseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hervor.

Als Begründung schreibt die GSI, damit solle «auch ein Signal an die vorläufig Aufgenommenen ausgesandt werden, dass von ihnen eine Integration und Ablösung aus der Sozialhilfe erwartet wird». Denn davon Betroffene lebten in der Regel seit sieben Jahren in der Schweiz. Am (heutigen) Freitag geht die Vernehmlassung zu dieser Revision zu Ende.

Realitätsfremd laut Kirchen

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn finden gemäss einer Mitteilung vom Freitag, diese Argumentation ziele an der Lebensrealität der meisten betroffenen Personen vorbei. Wer es in den ersten sieben Jahren nicht geschafft habe, wirtschaftlich selbständig zu werden, werde es in der Regel auch im achten nicht schaffen.

Dies nicht aus Faulheit oder fehlender Motivation, sondern weil die Voraussetzungen dafür nicht vorhanden seien. Geplant sei ein Beitrag, welcher weit unter der Hälfte dessen liege, was die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) als Minimum für ein menschenwürdiges Leben in der Schweiz definiere.

Die Grünen Kanton Bern sprechen von «unverhältnismässigen» Kürzungen, die SP fragt sich, ob mit 382 Franken noch ein menschenwürdiges Leben möglich sei, die EVP spricht von unverständlich tiefen Leistungen. Der Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, Region Bern und Wallis, bezeichnet die 382 Franken als «nicht existenzsichernd». Auch die Berner Stadtregierung kritisiert die Vorlage in einer Mitteilung vom Freitag.

Viele Kritiker der Vorlage weisen auch darauf hin, dass die Stimmberechtigten des Kantons Bern im vergangenen Jahr eine Änderung des Sozialhilfegesetzes abgelehnt haben. In diesem Gesetz wäre vorgesehen gewesen, die Unterstützung für junge Erwachsene und für vorläufig aufgenommene Asylsuchende um 15 Prozent zu kürzen.

Verschiedentlich wird auch angezweifelt, dass die GSI auf dem Verordnungsweg solche Kürzungen vornehmen darf. Die BDP des Kantons Bern unterstützt hingegen die Vorlage grundsätzlich. Das gilt auch für die Grünliberalen. SVP, EDU und FDP Kanton Bern haben auf ihren Internetseiten noch keine Stellungnahmen veröffentlicht.

Ausgangspunkt: Neues Gesetz

Ausgangspunkt für die Anpassung der Verordnungen ist, dass der bernische Grosse Rat im vergangenen Jahr das Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich verabschiedete.

Dieses Gesetz steht unter dem Motto Fördern und Fordern. So wird zum Beispiel der Umzug von einer Kollektivunterkunft in eine Wohnung ans Sprachniveau und an eine Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen gebunden. Nun soll die Verordnung zu diesem Gesetz angepasst werden.

Die GSI schreibt, vorläufig aufgenommene Flüchtlinge erhielten derzeit gleich hohe Beträge wie einheimische Sozialhilfebezüger. Der Bund schreibe aber den Kantonen vor, dass die Ansätze für vorläufig Aufgenommene unter jenen der einheimischen Bevölkerung liegen müssten.

Darauf weisen auch die Grünliberalen hin. Es sei «folgerichtig», dass die Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene nicht mehr ansteige, wenn sie seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz lebten und nicht mehr vom Bund unterstützt würden.

Die GSI schreibt weiter, mit der geplanten Lösung schliesse sich der Kanton Bern der Praxis zahlreicher Kantone an, welche – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz – gleiche Ansätze für vorläufig Aufgenommene hätten.

Das kantonale Gesetz über die Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe sehe vor, dass der Regierungsrat die Regelung der wirtschaftlichen Hilfe in diesem Bereich der GSI übertragen könne. Das habe die Berner Regierung getan.

Zurück zur Startseite