Verwaltungsgericht BEVierköpfige indische Familie muss Schweiz nach 20 Jahren verlassen
SDA/aka
17.8.2020 - 15:51
Eine indische Familie mit zwei in der Schweiz geborenen Kindern muss das Land verlassen. Dies hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden. Für die 16-jährige Tochter lässt das Gericht jedoch eine Türe offen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.
Schlechte Nachrichten für eine vier-köpfige, indische Familie: Sie muss aus der Schweiz ausreisen. So will es das Berner Verwaltungsgericht. Der heute 53-jährige Familienvater hatte nach seiner Einreise aus Indien in die Schweiz Ende 2000 zunächst als Projektmanager und Berater für verschiedene Unternehmen gearbeitet, dazwischen war er wiederholt arbeitslos. 2009 machte er sich selbständig, wobei seine Einzelfirma bereits nach wenigen Monaten Konkurs anmeldete.
Der Mann gründete in der Folge weitere Unternehmen. 2017 verurteilte ihn das Obergericht unter anderem wegen Veruntreuung, betrügerischen Konkurses und Misswirtschaft zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Davon verbüsste der Mann sechs Monate in Halbgefangenschaft.
Der Kanton Bern verweigerte in der Folge die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und wies die vierköpfige Familie aus der Schweiz weg. Hinter diesen Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion stellt sich nun in zweiter Instanz das bernische Verwaltungsgericht. Es lehnte die Beschwerde der Familie ab.
Integrierte Kinder hart getroffen
Aus Sicht der Richter steht der langen Anwesenheitsdauer der Familie jedoch die mangelhafte Integration der Eltern entgegen. Zudem bemühe sich das Ehepaar zu wenig um einen Abbau seines Schuldenbergs. Hart trifft die Wegweisung die beiden inzwischen 11- und 16-jährigen Kinder, die in der Schweiz geboren und sozialisiert wurden.
Für die über 16-jährige Tochter, die im August 2019 eine dreijährige Berufsausbildung begonnen hatte, erachtet das Gericht angesichts der «besonderen Umstände» als denkbar, dass ihr eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung erteilt werden könnte – sofern die Betreuung und die finanziellen Mittel sichergestellt seien.
Eigenständige Aufenthaltsbewilligungen für minderjährige Kinder bildeten zwar eine Ausnahme, seien aber nicht ausgeschlossen, hält das Verwaltungsgericht fest. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.