WohnenVolk entscheidet über Regeln für Zweitwohnungen in Berner Altstadt
zc, sda
28.10.2021 - 18:54
Die Stadtberner Stimmberechtigten befinden nächstes Jahr über schärfere Regeln für Zweitwohnungen in der Altstadt. Der Stadtrat hat die Revision der Bauordnung am Donnerstag nach der zweiten Lesung mit 55 zu 17 Stimmen verabschiedet.
Keystone-SDA, zc, sda
28.10.2021, 18:54
SDA
In der Altstadt werden vermehrt Wohnungen als Ferienwohnungen oder Business-Apartments vermietet. Manche von ihnen werden das ganze Jahr über auf Online-Plattformen angeboten. Die Vorlage will der Entwicklung Grenzen setzen und verhindern, dass immer mehr Wohnraum für die einheimische Bevölkerung verloren geht.
Klassische Formen von «Homesharing» sollen aber erlaubt bleiben. Wer also während seinen Ferien die eigene Wohnung an Touristen vermietet, darf dies weiterhin tun.
Beschränkungen geben soll es nur für die gewerbsmässige Nutzung von Zweitwohnungen in der Altstadt. Das soll nicht mehr möglich sein bei Zweitwohnungen in jenen Gebäudeteilen, in denen die Bauordnung der Stadt Bern zwingend eine Wohnnutzung vorschreibt.
«Für eine lebendige Altstadt»
Betroffen wären bei weitem nicht alle Altstadtwohnungen. Die Einschränkung der Eigentumsgarantie der Hausbesitzer sei daher verhältnismässig, befand die Ratslinke ebenso wie die GFL/EVP-, die Mitte- und die FDP-Fraktion.
Eine lebendige Altstadt brauche Menschen, die tatsächlich hier lebten und den Zusammenhalt pflegten, sagte etwa die Freisinnige Ursula Stöckli. Wirtschaftsfreiheit und Besitzstandsgarantie seien mit der vorliegenden Revision gewährleistet.
Anders sah es die SVP; sie sprach von einem schwerwiegenden Eingriff in die verfassungsmässigen Grundrechte und einer «rotgrünen Verbotskultur».
Unterstützung kam von den Grünliberalen. Diese hatten bereits in der ersten Lesung bezweifelt, dass es im Moment überhaupt ein Problem namens «Zweitwohnungs-Boom» gebe. Eine «Lex Airbnb» brauche es im Moment nicht.
Eingeschränkte Besitzstandsgarantie
Wer ein Angebot betreibt, das künftig nicht mehr zulässig ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auf die Besitzstandsgarantie berufen. Dies ist etwa dann möglich, wenn für die Nutzung eine wesentliche bauliche Investition getätigt wurde.
Das GB/JA-Fraktion wollte diesen Punkt streichen; die Vorlage dürfe nicht verwässert werden. Die heutigen Anbieter von Zweitwohnungen würden übermässig bevorzugt. Die durch das kantonale Recht gegebene Besitzstandsgarantie reiche füglich aus.
Der Stadtrat wollte davon nichts wissen. Er lehnte eine Streichung ebenso ab wie einen Antrag der SVP-Fraktion, die genau das Gegenteil wollte – nämlich eine absolute Besitzstandsgarantie im Reglement verankern. Chancenlos blieb in der zweiten Lesung auch ein Antrag der GB/JA-Fraktion, die Regeln für die Zweitwohnungen aufs gesamte Stadtgebiet auszudehnen.
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