Im jahrelangen Streit zwischen Besitzer und Behörden um das goldene Dach eines Hauses in Olten ist der Weg frei für eine Umgestaltung. Die Stadt gibt den Widerstand gegen die Umbaupläne auf. Der Besitzer muss bis Ende Juni Erker verkleinern und das Dach nachbräunen.
Wie die Stadt Olten am Freitag mitteilte, gilt die Vorschrift zur Bräunung der Dachfarbe mit Kaliumbisulfit nun nur für die Dachflächen selber. Die unter dem Vordach liegenden ebenfalls goldfarbenen Giebelseiten darf der Wohnhausbesitzer blassen. Die örtliche Baukommission verzichtete auf einen entsprechenden Rekurs gegen einen Entscheid des Solothurner Bau- und Justizdepartements.
Die Baukommission sei nach wie vor überzeugt, dass ein einheitliches Erscheinungsbild im Dachgeschoss sinnvoll und zweckmässig wäre, heisst es in der Mitteilung. Sie habe jedoch entschieden, den Entscheid des Kantons nicht weiterzuziehen. Die Baukommission befürchtet vor nächster Instanz ein Risiko betreffend Prozesskosten.
Das goldene Dach des Hauses in Olten an der Bahnlinie Olten-Oensingen-Solothurn beschäftigt die Behörden seit rund einem Jahrzehnt. Die Stadt hatte die Baubewilligung für die Erweiterung des Dachgeschosses im Jahr 2008 erteilt. 2010 schritt hinsichtlich der Dachlukarnen jedoch das kantonale Bau- und Justizdepartement ein. Die Lukarnen erstrecken sich über zwei Dachgeschosse, was nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Im Juli 2011 wurde es zudem der Baukommission Olten mit dem goldglänzenden Dach zu bunt. Die Einkleidung widerspreche den Eingliederungsvorschriften und müsse so verändert werden, dass es gleichmässig dunkel-matt erscheine. Das Bundesgericht entschied 2015, dass die Anpassungen erfolgen müssen und widerrief die Baubewilligung.
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