Gastronomie Weitere Runde im juristischen Streit um ein Café am Berner Egelsee

SDA

21.3.2019 - 15:34

Das rechtliche Seilziehen um eine Café-Bar am Berner Egelsee geht weiter. Anwohner ziehen den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters weiter. Dieser gab Mitte Februar grünes Licht für die Umnutzung des früheren Entsorgungshofs an der Muristrasse.

Das Lokal entzweit seit mehreren Jahren die Gemüter. 2017 bewilligte der Regierungsstatthalter eine dreimonatige Zwischennutzung des Entsorgungshofs als Kaffeebar im Sinne einer «Festwirtschaft».

Anwohner fochten den Betrieb an und erhielten beim Kanton Recht. Ein Lokal, das monatelang täglich bis zu 14 Stunden geöffnet sei, habe nicht den Charakter einer Festwirtschaft, kam die bernische Volkswirtschaftsdirektion zum Schluss. Für den Betrieb eines solchen Lokals müsse ein reguläres Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden.

Dies taten die Betreiber in der Folge auch. Gegen das Gesuch ging von Anwohnern erneut eine Einsprache ein. Sie befürchten namentlich Licht- und Lärmemissionen und Beeinträchtigungen der Natur. Auch sei fraglich, ob das Lokal zonenkonform sei, kritisierten sie.

Skepsis bleibt

Regierungsstatthalter Christoph Lerch bewilligte im Februar die Kaffeebar mit Aussenbewirtschaftungsplätzen für fünf Jahre. Der Gastrobetrieb darf allerdings kein Take away betreiben, um die Anzahl der Besucherinnen und Besucher auf die bewilligte Sitzplatzzahl des Lokals zu begrenzen. Die Aussenfläche darf bis 23 Uhr geöffnet werden.

Der Widerstand gegen die Kaffeebar ist jedoch ungebrochen. Anwohner haben de Entscheid des Regierungsstatthalters nun an an den Kanton weitergezogen, wie die IG Egelsee am Donnerstag mitteilte.

Der Entscheid des Stadthalters fusse auf einer geplanten Zonenplanänderung über die das Volk voraussichtlich im Jahr 2020 abstimmen werde, lautet einer der Kritikpunkte der Beschwerdeführenden. Mit dem Gesamtbauentscheid würden die Stimmberechtigten vor vollendete Tatsachen gestellt.

Das Rechtsamt der bernischen Bau-, Vekehrs- und Energiedirektion hat gemäss der IG Egelsee den Beschwerdeführenden mitgeteilt, dass ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme. Das heisst: die Bar au Lac darf erst dann wieder an den Start, wenn sie einen in ihrem Sinn lautenden rechtsgültigen Entscheid vorweisen kann.

Der Egelsee befindet sich östlich der Berner Altstadt und wird vom Wysslochbach gespiesen. Um den See führt ein Rundweg und am Seeufer gibt es einen Picknickplatz. Wenn es im Winter kalt genug ist, kann man auf dem kleinen Moränensee eislaufen. Der See ist ein Pachtgewässer. Gefischt werden unter anderem Hechte, Welse, Egli oder Karpfen.

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