Die Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern hat das Enteignungsgesuch der Einwohnergemeinde Biel für den Bau des Campus Fachhochschule abgewiesen. Dies geht aus einer Verfügung des Bundesgerichts hervor. Die Gemeinde hat gegen den Entscheid der Kommission Appellation beim Verwaltungsgericht Bern erhoben.
Die Enteignungsschätzungskommission kam zum Schluss, dass die Gemeinde Biel nicht zur Enteignung berechtigt sei. Bis das Verwaltungsgericht über diese Frage entschieden hat, wird das Bundesgericht ein anderes, bei ihm pendentes Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau des Campus sistieren.
Im hängigen Verfahren hat das Bundesgericht darüber zu entscheiden, ob die Parzelle eines Mannes auf dem Gebiet des zukünftigen Campus bereits vorzeitig in den Besitz der Einwohnergemeinde Biel eingehen durfte. Dies geschah unter anderem aufgrund der Dringlichkeit des Campus-Projekts noch bevor die Enteignungsschätzungskommission ihren nun bekannt gewordenen Entscheid gefällt hatte.
Der von der drohenden Enteignung betroffene Mann stellte vor Bundesgericht das Begehren, das Verfahren im Zusammenhang mit seiner Beschwerde als gegenstandslos abzuschreiben. Mit der Abweisung des Bieler Enteignungsgesuchs durch die Kommission sei das Verfahren nicht mehr hängig. Deshalb sei auch die sogenannte vorzeitige Besitzeseinweisung nicht möglich.
Die Einwohnergemeinde Biel stellte vor Bundesgericht das Gesuch, das Verfahren fortzusetzen. Davon sieht das Bundesgericht jedoch ab, weil in beiden Verfahren das Enteignungsrecht der Einwohnergemeinde Biel streitig sei.
Die Berner Fachhochschule will auf dem ehemaligen «Feldschlösschen-Areal» in Biel ihre beiden Departemente Technik und Informatik sowie Architektur, Holz und Bau konzentrieren. Bauherr ist der Kanton Bern. Bereits jetzt ist klar, dass die Fachhochschule frühestens im Herbst 2023 eröffnet wird – ein Jahr später als ursprünglich geplant. (Verfügung 1C_453/2019 vom 10.01.2019)
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