Grosser Rat BEWeiterhin keine Leinenpflicht für Hunde in den Berner Wäldern
zc, sda
12.9.2023 - 14:28
Im Kanton Bern gibt es weiterhin keine Leinenpflicht für Hunde während der Brutzeit von Wildtieren. Der Grosse Rat hat am Dienstag ein Postulat von Madeleine Amstutz (SVP/Sigriswil) knapp abgelehnt.
Keystone-SDA, zc, sda
12.09.2023, 14:28
12.09.2023, 15:02
SDA
Amstutz wollte, dass junge Wildtiere im Wald besser vor Hunden geschützt werden. Bern solle deshalb die Regelung der Nachbarkantone übernehmen. Der Regierungsrat war bereit, eine Leinenpflicht von Anfang April bis Ende Juli zu prüfen. Dies entspreche der Brut- und Aufzuchtzeit.
«Hündeler» liefen im Vorfeld der Parlamentsdebatte Sturm gegen das Ansinnen. Die meisten Hundehalter seien verantwortungsvoll und könnten auch ohne Leinenpflicht sicherstellen, dass ihre Hunde keinen Schaden anrichteten. Die Ratsmehrheit sah es auch so und lehnte den Vorstoss mit 70 zu 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen ab.
«Nicht verhältnismässig»
Mehrere Rednerinnen und Redner erinnerten daran, dass es im Kanton Bern 66'000 Hunde gebe, die Ursachen für Fallwild aber nur in einem Prozent aller Fälle auf Hunderisse zurückgehe. Konkret gehe es um einige Dutzend Fälle pro Jahr.
Alfons Bichsel (Mitte/Merligen) bezweifelte, dass es verhältnismässig sei, angesichts dieser Zahlen eine gesetzliche Anpassung vorzunehmen, die kaum zu kontrollieren und durchzusetzen sei. Nadja Günthör (SVP/Erlach) fügte an, Jung- und Wildtiere würden auch durch Jogger, Biker und Spaziergänger gestört.
Wenn es die Möglichkeit gebe, Jungwild zu schützen, solle man dies tun, sagte Stefan Bütikofer (SP/Lyss). Ein allgemeines Freilaufverbot während mehrerer Monate gehe aber zu weit. Zum Beispiel bräuchte es eine Ausnahmeregelung für Such- und Rettungshunde, die auf ständiges Training angewiesen seien.
Verbote sollte man nur erlassen, «wenn sie etwas bringen, notwendig sind und auch durchsetzbar», sagte Claudine Esseiva (FDP/Bern). Das sei im vorliegenden Fall fraglich.
«Gesetze für Unvernünftige»
Anders sah es die Ratsminderheit. Hunde seien Raubtiere mit einem ausgeprägten Jagdtrieb, sagte Philippe Messerli (EVP/Nidau). Dieser Jagdtrieb lasse sich sich letztlich nur mit einer Leine unterbinden. Auch Hannes Zaug-Graf (GLP/Uetendorf) warb für den Vorstoss: «Wir machen Gesetze nicht für die vernünftigen Leute, sondern für die unvernünftigen.»
Kämen alle Hundehalter ihrer Verantwortung nach, hätten die Nachbarkantone kaum eine Leinenpflicht eingeführt, sagte Andrea de Meuron (Grüne/Thun). Auch viele Fussgänger und Velofahrer seien dankbar, wenn der Regierungsrat eine Leinenpflicht prüfe, fügte Ernst Tanner (EDU/Ranflüh) an.
Die Meinungen in den Fraktionen waren geteilt. Fast geschlossen gegen die Leinenpflicht stimmten SVP und Mitte. Mehrheitlich Nein sagte die FDP. Bei der GLP hielten sich Ja- und Nein-Stimmen die Waage. Für die Leinenpflicht stimmten die EDU sowie die meisten Mitglieder von SP, Grünen und EVP.
Verantwortung der Hundehalter
Damit ist im Kanton Bern weiterhin die geltende Verordnung über Wildtierschutz massgebend, wie Regierungsrat Christoph Ammann (SP) feststellte.
«Das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Hunden ist verboten», steht in Artikel 7 geschrieben. Hunde dürfen abseits von Häusern, im Feld oder im Wald nur dann freigelassen werden, wenn sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können.
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