Kantonsverwaltung Zeitgemässere Gesetzesgrundlage für bernische Finanzkontrolle

SDA

24.8.2020 - 11:09

Durchblick bei den Finanzen: Die bernische Finanzkontrolle soll eine zeitgemässere gesetzliche Grundlage erhalten.
Durchblick bei den Finanzen: Die bernische Finanzkontrolle soll eine zeitgemässere gesetzliche Grundlage erhalten.
Source: Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Bern will die gesetzlichen Grundlage für die Finanzkontrolle zeitgemässer und praxisnäher ausgestalten. Dazu legt der Regierungsrat eine Totalrevision des Finanzkontrollgesetzes vor. Sie geht bis Ende November in die Vernehmlassung.

Die Finanzkontrolle ist interne und externe Revisionsstelle der Verwaltung und der Anstalten des Kantons Bern. Sie prüft deren Rechnungslegung und -führung sowie die Rechtmässigkeit, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltführung.

Heute ist das Organ zwischen Regierungsrat und Grossem Rat positioniert. Dies führte immer wieder zu Unklarheiten, wer ihr erster Ansprechpartner sein soll.

Näher am Parlament

Neu soll die Finanzkontrolle näher beim Parlament angesiedelt werden, wie die Berner Kantonsregierung am Montag mitteilte. Dies hat zur Folge, dass die Leitung der Finanzkontrolle künftig vom Grossen Rat und nicht mehr vom Regierungsrat gewählt werden soll.

Mit der Gesetzesrevision werden auch die Aufgaben der Finanzkontrolle klarer umschrieben. Neu sollen ausdrücklich auch Beteiligungen des Kantons zum Aufsichtsbereich der Finanzkontrolle gehören.

Die Prüfungsergebnisse der Finanzkontrolle haben grosses Gewicht. Macht sie Beanstandungen, werden diese in der Regel korrigiert. Zu diskutieren gibt jedoch gelegentlich die Frage, wer für die Massnahmen verantwortlich ist.

Die Verantwortung, ob und wie Massnahmen eingeleitet werden, obliegt nach Angaben des Regierungsrats der geprüften Stelle respektive der zuständigen Direktion. Bei Beanstandungen von grosser Tragweite hat neu immer der Regierungsrat beziehungsweise die Justizleitung Stellung zu nehmen und allfällige Massnahmen zu beschliessen.

Auch auf begrifflicher Ebene gibt es eine Änderung: Die Beanstandungen heissen neu «Prüfungsfeststellungen». Diese Feststellungen beinhalten den Sachverhalt, eine Beurteilung und optional eine Empfehlung.

Markante Entwicklung

Die bisherigen gesetzlichen Grundlagen der Finanzkontrolle stammen aus dem Jahr 1999. Seither habe sich die Revisionsbranche national und international markant weiterentwickelt, begründet der Regierungsrat die angestrebte Totalrevision.

Nach Ende der Vernehmlassung wird das Gesetz gegebenenfalls noch überarbeitet. Die erste Lesung im Grossen Rat ist für die Herbstsession 2021 geplant.

Zurück zur Startseite